Bearbeitet Immatrikulationsantrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hätte einige Fragen, die beim Zusammensuchen der Immatrikulationsunterlagen aufkamen.

-Im Immatrikulationsantrag findet sich ein Punkt, bei dem nicht bestandene Prüfungen aufgelistet werden sollen: "B: ANGABEN ZU NICHT BESTANDENEN PRÜFUNGEN". Muss man hier wirklich alle Veranstaltungen, die man einmal angefangen und nicht bestanden hat auflisten? Im Anschluss dieser Frage findet sich nämlich keine Liste sondern schlicht die Angabe eines Studiengangs. Kann mir jemand diesen Punkt erklären?

-Beim Einreichen der Unterlagen sollen einige Dokumente, die man bereits bei der Bewerbung eingereicht hat, noch einmal beglaubigt eingereicht werden. (Information kommt aus https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf ) Davon ausgenommen ist dann das "Anschreiben". Ist damit Onlineformular, dass bei der Bewerbung oben auf lag gemeint? Wenn nicht, welches andere Dokument? Zudem habe ich die Frage, ob meine Transcripts of Records, die ich während meines Erasmusaufenthalts erhielt zum Punkt "Nachweise über Berufserfahrung und Auslandserfahrungen" zählen.

-Bei der Bewerbung musste ich eine Liste aller bestandenen Veranstaltungen einreichen. Diese druckt man für gewöhnlich schlicht aus und sie sollte damit auch offiziell gültig sein. Ist für diese Art der Dokumente auch eine beglaubigte Kopie nötig oder reicht schlicht eine normale Kopie? Die selbe Frage hätte ich auch zu meinem Transcript of Records meines Erasmusaufenthalts.

Ich würde mich über eine rasche Beantwortung dieser Fragen freuen. Mein Antrag muss bereits am 30. in Hamburg eingegangen sein!

P.S.: Eine kleine Anregung. Ist es nicht möglich Bewerbern den Link https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf schon vor der Ausstellung des offiziellen Zulassungsbescheides zukommen zu lassen. Ich kann mir vorstellen, dass es schwierig ist alle Dokumente innerhalb einer Woche zu organisieren, insbesondere, wenn man sich aus dem Ausland bewirbt.
Re: Immatrikulationsantrag
Lieber Philipp,

zu "B: ANGABEN ZU NICHT BESTANDENEN PRÜFUNGEN":

Hier sind nur in einem bestimmten Studiengang endgültig nicht bestandene Prüfungsleistungen relevant. Sollten Sie in einem Studiengang eine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden haben, müssen Sie hier „JA“ ankreuzen und den Studiengang der endgültig nicht bestandenen Prüfung auflisten. Sie müssen nicht jede einzelne Prüfung aufzählen.

Bezüglich Ihrer anderen Fragen: Für welchen Masterstudiengang haben Sie einen Studienplatz erhalten?

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Immatrikulationsantrag
Lieber Herr Gautzsch,

Es handelt sich um den Master Mathematical Physics.

Herzlichen Gruß,
Philipp Rösch
Re: Immatrikulationsantrag
Lieber Herr Rösch,

für den Masterstudiengang Mathematical Physics ist in der Checkliste zusätzlich der Bereich „Papiermaster“ zu beachten, nicht der Bereich „papierlos“: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf.

Mit „Anschreiben“ ist ein mögliches Begleitschreiben zur Bewerbung gemeint. Oft wird solch ein Schreiben der Bewerbung beigelegt, zum Beispiel: „Hiermit bewerbe ich mich für den Studiengang ….“. Dieses Anschreiben muss nicht zur Immatrikulation eingereicht werden.

Ein Transcript of Records während eines Erasmusaufenthalts gehört nicht zum Punkt "Nachweise über Berufserfahrung und Auslandserfahrungen". Sie müssen es aber dennoch nicht zur Immatrikulation einreichen.

Eine Liste aller bestandenen Veranstaltungen muss ebenfalls nicht eingereicht werden.

Zur Immatrikulation für den Masterstudiengang Mathematical Physics müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
  • Immatrikulationsantrag
  • Abschlusszeugnis des Erststudiums (falls bereits vorhanden)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Exmatrikulationsbescheinigung (falls Sie im Vorsemester an einer anderen deutschen Hochschule immatrikuliert waren)
  • Nachweise zur Begründung eines Härtefallantrags (falls Sie einen Härtefallantrag zur Bewerbung eingereicht haben)
  • Nachweis der Englischkenntnisse (amtlich beglaubigte Kopie oder Original - Ein Original kann nicht zurückgegeben werden)
Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Immatrikulationsantrag
Lieber Herr Gautzsch,

Ich war etwas verwirrt, da in der Checklist auch beim Papiermaster die Formulierung "Reichen Sie bitte sämtliche Unterlagen ein, die Sie bereits mit der Bewerbung an der Fakultät eingereicht haben" auftaucht. Das würde Transcript of Records, Abiturzeugnis usw. einschließen. Nun Gut ich verlasse mich mal auf ihre Angaben!

Vielen Dank für ihre Hilfe!

Liebe Grüße,
Philipp
Re: Immatrikulationsantrag
Lieber Herr Gautzsch,
Ich habe nun die Eingangsbestätigung des Immatrikulationsantrags erhalten. Jedoch mache ich mir Sorgen, da ihre Angaben, was die nötigen Dokumente angeht, bereits von den Angaben online abwichen. Es wird leider auch keine Auskunft darüber gegeben, ob der Antrag vollständig war und es wird gebeten, von Nachfragen abzusehen.
Gerne würde ich das so akzeptieren, jedoch sind die möglichen Konsequenzen zu groß. Ich riskiere meinen Versicherungsschutz, kann eventuell ein Semester überhaupt nicht studieren usw. An meiner alten Universität musste ich mich ja bereits exmatrikulieren. Informationen, ob der Eingang erfolgreich war, erhalte ich erst 4 Wochen nach dem 30.08. vorher tappe ich im Dunkeln und kann nichts tun. Gibt es irgendeine Möglichkeit mich rechtlich abzusichern?
Liebe Grüße,
Philipp Rösch
Re: Immatrikulationsantrag
Lieber Herr Rösch,

Sofern Sie die Unterlagen, die Ihnen hier im Forum genannt wurden, vollständig und fristgerecht eingereicht haben, ist mit Ihrer Immatrikulation alles in Ordnung. Sollte an Ihren Unterlagen etwas zu beanstanden sein, würden Sie darüber aber zügig nach Ablauf der Immatrikulationsfrist informiert, da Sie dann eine Rücknahme der Zulassung erhalten würden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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