Hallo,
Ich bin noch im Bachelor der Uni Hamburg und möchte mich nun für den Master in Hamburg anmelden. um meine Zulassung zu bestätigen. Dafür werden einige Unterlagen benötigt, unter anderem das ToR bzw bei Absolventen der Uni Hamburg ein selbstgefertigter Ausdruck. Muss der Selbstausdruck auch das ToR sein oder direkt vom Leistungskonto ein Ausdruck und reicht dies in einfacher Kopie ohne Beglaubigung?
LG
Liebe(r) O.Bendlin,
bevor ich Ihre Frage beantworte:
Für welchen Masterstudiengang haben Sie einen Studienplatz erhalten?
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
bevor ich Ihre Frage beantworte:
Für welchen Masterstudiengang haben Sie einen Studienplatz erhalten?
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Für den Master in Psychologie. In der Checkliste zur Immatrikulation, steht es nicht sehr eindeutig für mich.
Liebe(r) O.Bendlin,
Für den Masterstudiengang Psychologie ist in der Checkliste zusätzlich der Bereich „papierlos“ zu beachten, nicht der Bereich „Papiermaster“: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf.
Entscheidend ist hier die Durchschnittsnote des Bachelorstudiums, die Sie in der Online-Bewerbung zum Masterstudiengang angegeben haben.
Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits ein Bachelorabschlusszeugnis vorgelegen hat und Sie die Note des Abschlusszeugnisses bei der Bewerbung angegeben haben, reichen Sie bitte eine amtlich beglaubigte Kopie des Bachelorabschlusszeugnisses als Nachweis der in der Bewerbung angegebenen Note ein.
Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Bachelorabschlusszeugnis vorlag, mussten Sie sich mit einer aktuellen Durchschnittsnote für den Masterstudiengang bewerben. Diese in der Online-Bewerbung angegebene Note muss nun zur Immatrikulation entweder durch ein Transcript of Records nachgewiesen werden oder (nur für Absolventen der Uni Hamburg optional) durch einen selbstgefertigten Leistungskontoausdruck.
Das Transcript of Records wird vom Fachbereich ausgestellt. Den Leistungskontoausdruck können Sie selbst in STiNE unter „Studium“ --> „Leistungskonto“ erstellen. Sie können das Transcript of Records entweder als amtlich beglaubigte Kopie oder als Original einreichen. Den Leistungskontoausdruck brauchen Sie nicht beglaubigen lassen, sondern Sie können den Ausdruck auch als Original einreichen. Wichtig ist beim Transcript of Records und beim Leistungskontoausdruck, dass aus diesem die in der Bewerbung angegebene Note hervorgeht.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Für den Masterstudiengang Psychologie ist in der Checkliste zusätzlich der Bereich „papierlos“ zu beachten, nicht der Bereich „Papiermaster“: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf.
Entscheidend ist hier die Durchschnittsnote des Bachelorstudiums, die Sie in der Online-Bewerbung zum Masterstudiengang angegeben haben.
Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits ein Bachelorabschlusszeugnis vorgelegen hat und Sie die Note des Abschlusszeugnisses bei der Bewerbung angegeben haben, reichen Sie bitte eine amtlich beglaubigte Kopie des Bachelorabschlusszeugnisses als Nachweis der in der Bewerbung angegebenen Note ein.
Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Bachelorabschlusszeugnis vorlag, mussten Sie sich mit einer aktuellen Durchschnittsnote für den Masterstudiengang bewerben. Diese in der Online-Bewerbung angegebene Note muss nun zur Immatrikulation entweder durch ein Transcript of Records nachgewiesen werden oder (nur für Absolventen der Uni Hamburg optional) durch einen selbstgefertigten Leistungskontoausdruck.
Das Transcript of Records wird vom Fachbereich ausgestellt. Den Leistungskontoausdruck können Sie selbst in STiNE unter „Studium“ --> „Leistungskonto“ erstellen. Sie können das Transcript of Records entweder als amtlich beglaubigte Kopie oder als Original einreichen. Den Leistungskontoausdruck brauchen Sie nicht beglaubigen lassen, sondern Sie können den Ausdruck auch als Original einreichen. Wichtig ist beim Transcript of Records und beim Leistungskontoausdruck, dass aus diesem die in der Bewerbung angegebene Note hervorgeht.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Ich möchte mich auch in Psychologie immatrikulieren, habe meinen Bachelor jedoch an einer anderen Universität (Freiburg) absolviert. Ich könnte nun entweder eine ältere Version des ToR, welches vom Prüfungsamt extra beglaubigt wurde, vorlegen. Bei uns kann man aber auch maschinell ein ToR erstellen. Dies hätte ich genau für mein Bewerbungsdatum abgespeichert und könnte es so drucken und abschicken. Eine dritte Option wäre mein aktuelles ToR auszudrucken. In allen drei Optionen habe ich die gleiche, in der Online-Bewerbung angegebene Note.
Würde für externe Bewerber wie mich ein solches maschinell erzeugtes ToR genügen, oder muss es extra vom Prüfungsamt abgestempelt werden? Und welches ToR sollte ich vorweisen? Das ältere bereits abgstempelte, das zum Bewerbungszeitpunkt oder das aktuellste?
Ich hoffe mein Anliegen ist verständlich genug. Vielen Dank bereits für die Hilfe!
Würde für externe Bewerber wie mich ein solches maschinell erzeugtes ToR genügen, oder muss es extra vom Prüfungsamt abgestempelt werden? Und welches ToR sollte ich vorweisen? Das ältere bereits abgstempelte, das zum Bewerbungszeitpunkt oder das aktuellste?
Ich hoffe mein Anliegen ist verständlich genug. Vielen Dank bereits für die Hilfe!
Hallo JeanDuLac,
Ich habe Ihre Frage in einem Ihrer anderen Beiträge beantwortet: viewtopic.php?f=6&t=5068&p=13263#p13289
Sie haben Ihre Frage insgesamt dreimal in unterschiedlichen Beiträgen hier im Forum gestellt.
Bitte posten Sie Ihre Fragen - auch bei Dringlichkeit - nicht mehrfach, um mehr Aufmerksamkeit zu erregen. Mehrfachanfragen beschleunigen nicht etwa die Antwortzeiten, sondern verlängern vielmehr die Bearbeitungszeiten der Anfragen an uns für alle Anfragenden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ich habe Ihre Frage in einem Ihrer anderen Beiträge beantwortet: viewtopic.php?f=6&t=5068&p=13263#p13289
Sie haben Ihre Frage insgesamt dreimal in unterschiedlichen Beiträgen hier im Forum gestellt.
Bitte posten Sie Ihre Fragen - auch bei Dringlichkeit - nicht mehrfach, um mehr Aufmerksamkeit zu erregen. Mehrfachanfragen beschleunigen nicht etwa die Antwortzeiten, sondern verlängern vielmehr die Bearbeitungszeiten der Anfragen an uns für alle Anfragenden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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