Bearbeitet Immatrikulationsantrag MA
Liebes Campus-Center-Team,

ich habe zwei Fragen zur Immatrikulation für den MA-Studiengang:

1. Muss ich eine beglaubigte Kopie des Transcript of records einreichen, sofern mir das BA-Zeugnis (BA-Prüfung abgeschlossen, Nebenfach noch eine Note offen, Zeugnis wird daher nachgereicht) noch nicht vorliegt? Falls ja, kann ich nur noch das aktuelle einreichen, da seit der Bewerbung noch Einträge hinzugekommen sind.

2. Zum Immatrikulationsantrag-Formular Punkt 7 (Bisheriger Studienverlauf):
Auch wenn das BA-Zeugnis noch nicht vorliegt: Muss der bisherige Studienverlauf an der Uni HH dennoch angegeben werden?

Danke im Voraus und liebe Grüße
Re: Immatrikulationsantrag MA
Liebe Frau Huber,

1. Ein Transcript of Records (bzw. wenn Sie den für die Masterbewerbung einschlägigen Bachelorstudiengang an der Uni Hamburg abschließen einen Ausdruck des Leistungskontos) müssen Sie nur dann einreichen, wenn Sie sich für einen Masterstudiengang mit papierlosem Bewerbungsverfahren beworben haben. Hierzu kann Ich Ihnen noch genauere Informationen geben, wenn Sie mir schreiben, für welchen Masterstudiengang Sie sich beworben haben.

2. Der bisherige Studienverlauf muss unabhängig davon, ob Ihnen Ihr BA-Zeugnis vorliegt, vollständig angegeben werden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Immatrikulationsantrag MA
Hallo,

mir stellt sich die erste Frage auch noch, daher wollte ich keinen neuen Beitrag eröffnen.

Ich bin für den Master of Arts Philosophie zugelassen und musste bei der Bewerbung das aktuelle Transcript of Records einreichen. Da es kein papierloses Bewerbungsverfahren ist, kann ich davon ausgehen, dass ich zur Immatrikulation keine beglaubigte Kopie des Transcript of Records mitschicken muss?
Denn in der Checkliste steht ja wiederum, dass man (abgesehen von bestimmten Ausnahmen) alle Unterlagen einreichen soll, die man schon mit der Bewerbung bei der Fakultät eingereicht hat.

Vielen Dank und freundliche Grüße
Benjamin Schneider
Re: Immatrikulationsantrag MA
Liebe Frau Schelling,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hatte mich für den MA-Studiengang "Deutschsprachige Literaturen" beworben, was sowohl online als auch als Brief (inkl. Leistungskonto-Ausdruck) erfolgte. Ein Transkript of Records hatte ich dafür nicht beantragt. Dann genügt wahrscheinlich ein erneuter, einfacher Leistungskonto-Ausdruck?

Zur Auflistung des Studienverlaufs: Soll auch das Nebenfach aufgelistet werden?

Liebe Grüße
Re: Immatrikulationsantrag MA
Liebe Frau Huber,

Für den MA-Studiengang "Deutschsprachige Literaturen" gilt kein papierloses Verfahren. Daher müssen Sie zur Immatrikulation weder ein Transcript of Records noch einen Leistungskontoausdruck einreichen.

Das Nebenfach muss im Studienverlauf nicht angegeben werden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Immatrikulationsantrag MA
Lieber Herr Schneider,

Sie vermuten richtig: Auch für die Immatrikulation für den Masterstudiengang Philosophie muss kein Transcript of Records eingereicht werden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Immatrikulationsantrag MA
Liebe Frau Schelling,
vielen Dank für Ihre Mühe!
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