Hallo,
Ich habe vor ein paar Tagen meinen Immatrikulationsantrag und die dazu gehörigen Nachweise/Dokumente eingeschickt und heute eine Email bekommen in der es heißt die Dokumente seien eingegangen, man könne momentan jedoch nicht bestätigen dass sie vollständig sind.
Meine Frage ist nun, was wäre wenn ein Dokument fehlt oder nicht vollständig ausgefüllt ist, bekomme ich dann Bescheid? Es wird nämlich immer wieder darauf hingewiesen das bei fehlenden Dokumenten die Immatrikulation nicht gültig ist. Es wäre jetzt natürlich sehr ärgerlich sollte irgend etwas mit den Dokumenten nicht stimmen und ich weiß davon nichts und "verliere" meinen Studienplatz weil die Frist zur für die Einreichung des Antrags mit allen Dokumenten am 23. August ausläuft.
Oder ist es eher so das dadurch das mein Antrag jetzt eingegangen ist ich grundsätzlich Immatrikuliert bin und sollte irgendwas nicht stimmen, die Frist von 2 Wochen ( bis zum 23. August ) für die einreichung des Antrags nicht mehr relevant ist?
Ich bin etwas verunsichert und es wäre nett wenn man das Verfahren kurz einmal erklären könnte und ob ich nun 100% meinen Platz habe oder eben nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Sven
Lieber Sven,
Wenn Ihre Dokumente nicht vollständig sind, bekommen Sie darüber innerhalb der Immatrikulationsfrist keine Mitteilung mehr. Ob es Ihre Immatrikulation gefährdet, wenn Dokumente fehlen, hängt davon ab, um welche Dokumente es sich handelt.
Grundsätzlich gilt, dass Sie die Bescheinigung der Krankenversicherung und eine ggf. erforderliche Exmatrikulationsbescheinigung einer Hochschule, an der Sie im SoSe 2017 immatrikuliert waren, ohne Gefahr für Ihre Einschreibung nachreichen können.
Da Sie als Fristende den 23.08. nennen, gehe ich davon aus, dass Sie sich für einen Bachelor- bzw. Staatsexamensstudiengang einschreiben. Ggf. erforderliche Nachweise von Deutschkenntnissen können bis zum 01.10. ohne Gefahr für die Einschreibung nachgereicht werden. Alle weiteren in der folgenden Checkliste genannten Dokumente für die Einschreibung müssen bis Fristende vorliegen, ansonsten würde Ihre Zulassung ohne weitere Mitteilung zurück genommen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chelor.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Ihre Dokumente nicht vollständig sind, bekommen Sie darüber innerhalb der Immatrikulationsfrist keine Mitteilung mehr. Ob es Ihre Immatrikulation gefährdet, wenn Dokumente fehlen, hängt davon ab, um welche Dokumente es sich handelt.
Grundsätzlich gilt, dass Sie die Bescheinigung der Krankenversicherung und eine ggf. erforderliche Exmatrikulationsbescheinigung einer Hochschule, an der Sie im SoSe 2017 immatrikuliert waren, ohne Gefahr für Ihre Einschreibung nachreichen können.
Da Sie als Fristende den 23.08. nennen, gehe ich davon aus, dass Sie sich für einen Bachelor- bzw. Staatsexamensstudiengang einschreiben. Ggf. erforderliche Nachweise von Deutschkenntnissen können bis zum 01.10. ohne Gefahr für die Einschreibung nachgereicht werden. Alle weiteren in der folgenden Checkliste genannten Dokumente für die Einschreibung müssen bis Fristende vorliegen, ansonsten würde Ihre Zulassung ohne weitere Mitteilung zurück genommen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chelor.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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