Liebes Studienberatungs- Team,
Leider ist das Abschlusszeugnis meiner Ausbildung bei meinem Umzug verloren gegangen. Ich habe schon ein Neues beantragt, aber das ist noch nicht da.
Für die Bewerbung an ihrer Universität brauchte ich aber zusätzlich ein Dokument, welches die Durschnittsnote meines Abschlusses nachweist. Dieses habe ich in beglaubigter Form vorliegen.
Reicht das zur Immatrikulation aus?
Oder brauchen Sie auch die beglaubigte Kopie meines Abschlusszeugnisses?
Viele Grüße!
jan
Lieber Jan,
Um Ihre Frage beantworten zu können, müsste ich wissen, ob Sie sich mit dem Zeugnis einer Fortbildungsprüfung oder mit dem Ergebnis einer Eingangsprüfung beworben haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Um Ihre Frage beantworten zu können, müsste ich wissen, ob Sie sich mit dem Zeugnis einer Fortbildungsprüfung oder mit dem Ergebnis einer Eingangsprüfung beworben haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Frau Schelling,
Ich glaube mit dem Zeugnis einer Fortbildungsprüfung.
Also ich bin Heilerzieher und meine Ausbilung wurde gleichgesetzt mit dem Meistertitel.
Ich glaube mit dem Zeugnis einer Fortbildungsprüfung.
Also ich bin Heilerzieher und meine Ausbilung wurde gleichgesetzt mit dem Meistertitel.
Lieber Jan,
Für die Immatrikulation ist eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses Ihrer Fortbildungsprüfung zwingend erforderlich.
Für den Fall, dass Ihnen noch eine einfache Kopie des Zeugnisses vorliegt und es Ihnen unter keinen Umständen möglich ist innerhalb der Frist eine Beglaubigung der Kopie zu erhalten, da Ihnen das Original nicht vorliegt, reichen Sie fristwahrend eine einfache Kopie ein und reichen die beglaubigte Kopie schnellstmöglich nach, sobald Sie ein neues Zeugnis haben.
Ob eine Bescheinigung über Ihre Note für die Immatrikulation ersatzweise ausreichen würde, bis Sie die beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses Ihrer Fortbildungsprüfung einreichen können, kann ich Ihnen nicht verbindlich bestätigen, da dies im Einzelfall geprüft werden muss. Ihnen bleibt, falls Ihnen auch keine Kopie des Zeugnisses mehr vorliegt aber keine andere Möglichkeit als es mit der Bescheinigung zu versuchen, da Ihre Unterlagen in jedem Fall bis zum Ende der Immatrikulationsfrist eingegangen sein müssen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für die Immatrikulation ist eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses Ihrer Fortbildungsprüfung zwingend erforderlich.
Für den Fall, dass Ihnen noch eine einfache Kopie des Zeugnisses vorliegt und es Ihnen unter keinen Umständen möglich ist innerhalb der Frist eine Beglaubigung der Kopie zu erhalten, da Ihnen das Original nicht vorliegt, reichen Sie fristwahrend eine einfache Kopie ein und reichen die beglaubigte Kopie schnellstmöglich nach, sobald Sie ein neues Zeugnis haben.
Ob eine Bescheinigung über Ihre Note für die Immatrikulation ersatzweise ausreichen würde, bis Sie die beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses Ihrer Fortbildungsprüfung einreichen können, kann ich Ihnen nicht verbindlich bestätigen, da dies im Einzelfall geprüft werden muss. Ihnen bleibt, falls Ihnen auch keine Kopie des Zeugnisses mehr vorliegt aber keine andere Möglichkeit als es mit der Bescheinigung zu versuchen, da Ihre Unterlagen in jedem Fall bis zum Ende der Immatrikulationsfrist eingegangen sein müssen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Hallo Frau Schelling,
Vielen lieben Dank für die schnelle und ausführliche Antwort und das trotz Wochenende!
Eine einfache Kopie meines Zeugnisses hab ich vorliegen.
Dann reiche ich nun all meine Unterlagen (mit Anmerkung das ich meine beglaubigte Kopie schnellstmöglich nachreiche) ein und hoffe das beste.
Vielen, herzlichen Dank und
beste Grüße!
Jan-h.
Vielen lieben Dank für die schnelle und ausführliche Antwort und das trotz Wochenende!
Eine einfache Kopie meines Zeugnisses hab ich vorliegen.
Dann reiche ich nun all meine Unterlagen (mit Anmerkung das ich meine beglaubigte Kopie schnellstmöglich nachreiche) ein und hoffe das beste.
Vielen, herzlichen Dank und
beste Grüße!
Jan-h.