Hallo liebes Campus Center Team,
da ich über meine Familie privat versichert bin, habe ich mich für den Bachelor bereits 2013 von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht für die Dauer meines Studiums befreien lassen.
Nun frage ich mich, ob die damals ausgestellte Bescheinigung mit Datum des 08.08.13 immer noch gültig ist, oder ob ich mir, da ich mein Bachelorstudium bereits beendet habe, eine neue Bescheinigung ausstellen lassen muss? Oder wird generell eine aktuelle Bescheinigung mit einem zeitnahen Datum benötigt?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Liebe(r) scp,
wenn Sie ein weiteres Studium aufnehmen, Sie weiterhin über Ihre Eltern mitversichert sind und Ihre Eltern privat versichert sind, müssen Sie erneut eine Befreiung der Versicherungspflicht ausstellen lassen und einreichen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn Sie ein weiteres Studium aufnehmen, Sie weiterhin über Ihre Eltern mitversichert sind und Ihre Eltern privat versichert sind, müssen Sie erneut eine Befreiung der Versicherungspflicht ausstellen lassen und einreichen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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