Bearbeitet Einstufungsbescheinigung bei Immatrikulation
Hallo,

ich habe eine Zulassung für ein höheres Fachsemester an der Uni HH erhalten. Bei der Checkliste für den Immatrikulationsantrag steht, dass man eine beglaubigte Kopie der Unterlagen, die für eine Zulassung in ein höheres FS nötig sind (die man bei der Bewerbung schon mitgeschickt hat) dazu tun soll. Ist damit also nur eine Kopie der Einstufungsbescheinigung gemeint?
Re: Einstufungsbescheinigung bei Immatrikulation
Hallo lele,

Um Ihre Frage beantworten zu können müsste ich wissen, für welchen Studiengang Sie sich für welches Fachsemester beworben haben und welchen Studiengang Sie vorher bis zu welchem Fachsemester studiert haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Einstufungsbescheinigung bei Immatrikulation
Ich habe mich für das 3. Semester Sozialökonomie beworben und bin derzeit noch im 2. Semester Sozioökonomik an der Uni Kiel immatrikuliert.
Re: Einstufungsbescheinigung bei Immatrikulation
Hallo lele,

In dem Fall reichen Sie ihre Einstufungsbescheinigung und Ihr Transcript of Records aus Kiel (beides amtlich beglaubigt oder im Original) ein.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Einstufungsbescheinigung bei Immatrikulation
Okay, vielen Dank!
Jetzt habe ich dazu aber schon wieder eine Frage. Ein Transcript of Records habe ich ja bereits, und zwar jenes, welches ich für die Einstufungsbescheinigung an die Uni HH schicken musste. Allerdings warte ich noch immer auf das Ergebnis meiner letzten Prüfung von der Uni Kiel, bezweifle aber langsam, dass das Ergebnis rechtzeitig online ist, da ja alles am 30.8. an der Uni Hamburg eingegangen sein muss. Somit könnte ich nur den "alten" Leistungsnachweis zu dem Immatrikulationsantrag tun, kann ich mir die Prüfung, die nun noch offen ist, auch nachträglich anrechnen lassen?
Re: Einstufungsbescheinigung bei Immatrikulation
Hallo lele,

Da Prüfungen Ihnen ohnehin nicht bei der Immatrikulation angerechnet werden, sondern Sie die Anrechnung nach der Immatrikulation noch einmal gesondert beim Fachbereich durchführen lassen müssen, ist es kein Problem, wenn die offene Prüfung auf dem Transcript, das Sie einreichen, noch nicht vermerkt ist. Wichtig ist, dass Ihre Unterlagen vor Fristende beim Campus-Center eingehen, daher warten Sie mit dem Einreichen bitte auf keinen Fall auf das Ergebnis der Prüfung.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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