Ich wurde für den MA Journalistik und Kommunikationswissenschaften zugelassen und muss jetzt Unterlagen, die ich bereits an die Fakultät für die Bewerbung gesendet habe, erneut beglaubigt bei der Uni einreichen.
Meine Frage ist, ob ich auch das Exposé der Bachelorarbeit und die Belege für die Inhalte und den Leistungsumfang meiner Module beglaubigen lassen muss. In der Ceckliste ist das nämlich nicht ausgenommen, es erscheint mir aber etwas merkwürdig sowas beglaubigen zu lassen. Ich würde vermuten, dass HZB und Transcript of Records reichen.
Kann das jemand beantworten?
