Bearbeitet Beglaubigte Unterlagen MA Journalistik
Hallo,
Ich wurde für den MA Journalistik und Kommunikationswissenschaften zugelassen und muss jetzt Unterlagen, die ich bereits an die Fakultät für die Bewerbung gesendet habe, erneut beglaubigt bei der Uni einreichen.
Meine Frage ist, ob ich auch das Exposé der Bachelorarbeit und die Belege für die Inhalte und den Leistungsumfang meiner Module beglaubigen lassen muss. In der Ceckliste ist das nämlich nicht ausgenommen, es erscheint mir aber etwas merkwürdig sowas beglaubigen zu lassen. Ich würde vermuten, dass HZB und Transcript of Records reichen.
Kann das jemand beantworten? :)
Re: Beglaubigte Unterlagen MA Journalistik
Liebe(r) bazinga1993,

eine Liste der einzureichenden Unterlagen zur Immatrikulation in einem Masterstudiengang an der Uni Hamburg finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf. Für den Masterstudiengang Journalistik und Kommunikationswissenschaft ist die Bewerbungsgruppe „Papiermaster“ relevant, nicht die Gruppe „papierlos“.

Das Exposé der Bachelorarbeit und die Belege der Modulleistungen müssen Sie nicht zur Immatrikulation einreichen. Auch die Einreichung eines Transcript of Records ist bei einem „Papiermaster“ nicht notwendig, aber eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums. Wenn Ihr Abschlusszeugnis Ihres Erststudiums noch nicht vorliegt, kann dieses bis spätestens 31.03. nachgereicht werden.

Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung ist für die Einschreibung in einem Masterstudiengang generell an der Uni Hamburg nicht mehr notwendig.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Beglaubigte Unterlagen MA Journalistik
Hallo,

auch ich habe hierzu noch eine Frage: Gehören zu den beglaubigten Dokumenten, die im Rahmen die Einschreibung für den Master Journalistik und Kommunikationswissenschaft an die Zulassungsstelle geschickt werden müssen, auch die Nachweise der Vorstudienpraktika? Oder zählen diese zu den Nachweisen über Berufserfahrung, die laut Checkliste nicht mehr eingereicht werden müssen.

Vielen Dank im Voraus! :)
Re: Beglaubigte Unterlagen MA Journalistik
Liebe Nele,

sie brauchen den Nachweis der Vorstudienpraktika nicht bei der Immatrikulation für den Masterstudiengang Journalistik und Kommunikationswissenschaft einreichen.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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