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Bestätigung des Erwalts des Immatrikulationsantrags

Verfasst: Do 17. Aug 2017, 21:59
von Matt
Meine Frage ist, ob ich eine Bestätigung im Stine-Account erhalte, wenn mein Immatrikluationsantrag vollständig und fristgerecht eingegangen ist?

Danke für die Antwort!

Re: Bestätigung des Erwalts des Immatrikulationsantrags

Verfasst: Do 17. Aug 2017, 22:55
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Matt,

Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail an die in Ihrem Bewerbungsaccount angegebene Adresse, wenn Ihr Immatrikulationsantrag bei der Uni Hamburg eingegangen ist. Die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen wird damit allerdings nicht bestätigt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling