Immatrikulationsunterlagen für einen "Papiermaster"
Verfasst: Mo 21. Aug 2017, 10:41
Liebes Campus-Team,
im Zulassungsbescheid für den Master-Studiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaft ("Papiermaster") wird hinsichtlich der dem Immatrikulationsantrag beizufügenden Unterlagen auf die "Checkliste" verwiesen. Nach der Checkliste sind mit dem Immatrikulationsantrag neben dem Abschlusszeugnis des Erststudiums und dem Krankenversicherungsnachweis "sämtliche Unterlagen", die "bereits mit der Bewerbung an der Fakultät eingereicht" wurden, nun in amtlich beglaubigter Form einzureichen.
Die Bewerbungsunterlagen bestanden lediglich aus dem Ausdruck der online-Bewerbung sowie aus dem Bachelor-Zeugnis über das an der UHH abgeschlossene Erststudium.
Ich gehe davon aus, dass nicht etwa auch ein amtlich beglaubigter Ausdruck der online-Bewerbung beigefügt werden muss (wie sollte diese Beglaubigung auch erfolgen können ???), sondern lediglich eine amtlich beglaubigte Kopie des Bachelor-Zeugnisses (neben dem Immatrikulationsantrag und dem Krankenversicherungsnachweis) erforderlich ist. Ist diese Auffassung zutreffend?
Herzlichen Dank und viele Grüße
Jürgen R.
im Zulassungsbescheid für den Master-Studiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaft ("Papiermaster") wird hinsichtlich der dem Immatrikulationsantrag beizufügenden Unterlagen auf die "Checkliste" verwiesen. Nach der Checkliste sind mit dem Immatrikulationsantrag neben dem Abschlusszeugnis des Erststudiums und dem Krankenversicherungsnachweis "sämtliche Unterlagen", die "bereits mit der Bewerbung an der Fakultät eingereicht" wurden, nun in amtlich beglaubigter Form einzureichen.
Die Bewerbungsunterlagen bestanden lediglich aus dem Ausdruck der online-Bewerbung sowie aus dem Bachelor-Zeugnis über das an der UHH abgeschlossene Erststudium.
Ich gehe davon aus, dass nicht etwa auch ein amtlich beglaubigter Ausdruck der online-Bewerbung beigefügt werden muss (wie sollte diese Beglaubigung auch erfolgen können ???), sondern lediglich eine amtlich beglaubigte Kopie des Bachelor-Zeugnisses (neben dem Immatrikulationsantrag und dem Krankenversicherungsnachweis) erforderlich ist. Ist diese Auffassung zutreffend?
Herzlichen Dank und viele Grüße
Jürgen R.