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Einklage gleichzeitig Immatrikulation

Verfasst: Mo 21. Aug 2017, 12:34
von d.studentin
Hallo,

ich würde mich gerne Einklagen aber kann man gleichzeitig auch eine Immatrikulation auf einer anderen Uni durchführen, damit mit eine alternative hat, wenn es nicht klappt?

Wie lange dauert die Antwort nach einer Einklage?

Außerdem wollte ich noch fragen hat man nach einer Absage der Erstbewerbung automatisch ein Wartesemester?


Mit freundlichen Grüßen

Re: Einklage gleichzeitig Immatrikulation

Verfasst: Mo 21. Aug 2017, 15:28
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Liebe d.studentin,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Mitarbeiter/-innen aus der Zentralen Studienberatung keine Beratung zum Thema Klagen gegen unseren Arbeitgeber anbieten können.

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) berät hierzu. Sie finden erste Informationen unter http://www.uni-hamburg.de/asta.

Wenn Sie im Wintersemester 17/18 nicht an einer deutschen staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind, erhalten Sie für das Semester ein Wartesemester.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch

Re: Einklage gleichzeitig Immatrikulation

Verfasst: Di 22. Aug 2017, 13:09
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Liebe d.studentin,

ein kleiner Nachtrag: Vielleicht sind auch die Informationen zum Widerspruchsverfahren für Sie hilfreich: https://www.uni-hamburg.de/uhh/organisa ... fahren.pdf.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch