Seite 1 von 1

Wartezeit Psychologie Studium

Verfasst: Mo 21. Aug 2017, 15:58
von BW-1114229
Ich habe mich für das Studium der Psychologie angemeldet. Derzeitig befinde ich mich lt. hochschulstart.de in der Koordinierungsphase 2. Meine Frage bezieht sich auf die Berechnung der Wartezeiten. Mein Abitur schloss ich 1985 ab, mein Erststudium 1991. Ich ging davon aus, dass nach dieser Zeit eigentlich genügend Wartesemester vorhanden wären :D . Ab wann berechnen sich für diesen Fachbereich die Wartesemester? Ab dem Datum des Antrags auf das Studienfach oder ab Datum des Abiturs? MFG

Re: Wartezeit Psychologie Studium

Verfasst: Mo 21. Aug 2017, 16:26
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Liebe(r) BW-1114229,

Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben sein. Das bedeutet, dass Sie während eines Studiums an einer staatlichen deutschen Hochschule keine Wartezeiten sammeln. Das Studium an einer privaten deutschen oder (siehe Hinweis unten) einer ausländischen Hochschule wird als Wartezeit gewertet.

Aber: Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Universität Hamburg 10 Semester. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los. Von Ihrer Beschreibung her, verfügen Sie über 10 Wartesemester, aber das Losverfahren ist zu Ihren Ungunsten ausgefallen.

Vielleicht ist auch folgender Forenbeitrag für Sie hilfreich: viewtopic.php?f=5&t=5032&p=13138&hilit= ... gie#p13138.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch

Re: Wartezeit Psychologie Studium

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 14:28
von Campus-Center - Thomas Walter
Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung

Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
  • einer deutschen staatlichen Hochschule,
  • einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule
eingeschrieben sein. Diese Semester werden nicht als Wartesemester gewertet.