bzgl. der amtlich beglaubigten Nachweise/Dokumente widersprechen einige Aussagen hier im Forum der Checkliste bzw. den Bestimmungen des Fachbereichs.
Forum (s. hier):
Checkliste:Zur Immatrikulation in einen „Papiermaster“ brauchen Sie weder eine Übersicht Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen, noch ein Transcript of Records einreichen.
Bewerbung bei der Fakultät (Master Informatik, Papiermaster) (s. hier):Reichen Sie bitte sämtliche Unterlagen ein, die Sie bereits mit der Bewerbung an der Fakultät eingereicht haben.
Ihr Bachelor-Zeugnis, soweit bereits vorhanden, einschließlich einer vollständigen Aufstellung der von Ihnen absolvierten Modulprüfungen (Transcript of Records) sowie einer Studiengangsbeschreibung (Diploma Supplement)
Dies ist sehr verwirrend, weswegen ich hier noch einmal nachfragen möchte:
- Gilt die oben zitierte Aussage und es wird nur eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses benötigt? Abschlusszeugnis, Transcript of Records & Diploma Supplement wären immerhin 17(!) amtlich beglaubigte Seiten.
Da ich im SoSe 2015 meinen Bachelor an der Uni Hamburg absolviert habe, frage ich mich außerdem, wozu genau es notwendig ist, beglaubigte Kopien an die Uni Hamburg zu übersenden, wenn die Originale doch von der Uni Hamburg selbst ausgestellt worden sind?
Vielen Dank & Grüße,
Stefan