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Nachreichen der Mitgliedbescheinigung bei Krankenkassen

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 14:39
von alpmirdogan
Hallo alle zusammen,

Ich werde im kommenden Wintersemester den Masterstudiengang Molecular Life Sciences anfangen und möchte eine Frage zu Krankenversicherungsunterlagen stellen:

Wie lang ist die Nachreichfrist der Mitgliedsbescheinigung?

MfG
Alp Mirdogan

Re: Nachreichen der Mitgliedbescheinigung bei Krankenkassen

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 15:08
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Lieber Herr Mirdogan,

wenn der Nachweis der Krankenversicherung zur Immatrikulation noch nicht eingereicht wurde, gefährdet das Ihre Einschreibung an der Uni Hamburg nicht. Sie sollten die Bescheinigung aber schnellstmöglich nachreichen. Sollten Sie sich zum Beispiel aktuell noch im Ausland befinden und eine gültige Krankenversicherung erst in Deutschland abschließen, können Sie den Krankenversicherungsnachweis direkt nach der Ankunft in Deutschland nachreichen.

Sie müssen dabei aber beachten, dass Sie keine endgültigen Semesterunterlagen (Studierendenausweis und Semesterticket) der Uni Hamburg erhalten, so lange die Krankenversicherungsbescheinigung nicht vorliegt.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch