Bearbeitet Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht
Hallo,

Ich muss mich bis zum 30.8. für den Master Geographie immatrikuliert haben. Ich bin privat versichert.
Meine Frage: kann ich das Formular zur Befreiung von der gesetzlichen krankenversicherungspflicht sowie die versicherungsbescheinigung die ich bereits zur Immatrikulation für den Bachelor eingereicht habe wieder verwenden ( die Dokumente sind von 2012/2013) oder muss ich um aktuelle Unterlagen bei der versicherung bitten?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

Danke und liebe Grüße

Felix
Re: Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht
Lieber Felix,

die Bescheinigungen über Ihre Krankenversicherung, die Sie zum Bachelorstudium eingereicht haben, sind nicht ausreichend. Von daher fordern Sie bitte aktuelle Bescheinigungen von Ihrer Versicherung an. Wenn Sie es nicht schaffen die Bescheinigungen zur Immatrikulation einzureichen, können Sie diese auch nachreichen, Ihre Immatrikulation ist dadurch nicht gefährdet.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht
Ich habe genau die gleiche Frage!

Nur geht aus der Antwort für mich nicht hervor, ob ich nur eine aktuelle Bestätigung meiner privaten Versicherung brauche oder ob ich auch erneut bei der gesetzlichen so einen Schein zur Befreiung erhalten muss. Oder ob da der alte ausreichend ist, da ich ohne Unterbrechung vom Bachelor in den Master übergehe. Zumindest steht in der Bescheinigung zur Befreiung, dass sie unwiderruflich bis Ende des Studiums gültig ist.

Ich wäre über eine schnelle Antwort dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,

Insa
Re: Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht
Liebe Insa,

Die alte Befreiung in Kombination mit einer aktuellen Bescheinigung der privaten Krankenversicherung ist ausreichend - die Befreiung wird nicht neu ausgestellt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht
Zentrale Studienberatung - Birte Schelling hat geschrieben: So 25. Aug 2019, 19:26 Liebe Insa,

Die alte Befreiung in Kombination mit einer aktuellen Bescheinigung der privaten Krankenversicherung ist ausreichend - die Befreiung wird nicht neu ausgestellt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Hallo,

Ich habe in Anschluss daran folgende Frage: Trifft dies auch zu, wenn zwischen der Beendigung des letzen Studiums und der jetztigen Immatrikulation eine selbstständige Tätigkeit liegt? Ich war die ganze Zeit privat versichert, jedoch ohne direkten Übergang von einem Studium in das nächste.

Ist auch in diesem Fall das Einreichen einer alten Befreiung von 2012 in Kombination mit einer aktuellen Bescheinigung der privaten Krankenversicherung ausreichend?

Vielen Dank und viele Grüße
Berthold
Re: Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht
Hallo Berthold,

Auch indem Fall reicht die alte Befreiung aus. Nur wenn Sie zwischenzeitlich wieder gesetzlich versichert waren, wäre eine neue Befreiung erforderlich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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