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Geld zurück nach Exmatrikulierung?

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 19:03
von Mar
Hey liebes Team,
Was passiert, wenn ich mich eischreibe, mich dann aber ein paar Tage später für ein gap year entscheide und mich dann wieder exmatrikuliere? Hat dies konsequenzen für eine Bewerbung im nächsten Jahr und erhalte ich die Studiengebühr zurück?
Viele Dank I'm Voraus :)

Re: Geld zurück nach Exmatrikulierung?

Verfasst: Do 24. Aug 2017, 14:18
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Liebe(r) Mar,

wenn Sie sich „ein paar Tage später“ für zum Beispiel ein Brückenjahr entscheiden, reichen Sie dann einfach eine Verzichtserklärung für Ihren Studienplatz beim Team Bewerbung und Zulassung ein.
Die Verzichtserklärung und eine Erläuterung über eine Rückerstattung der Semestergebühren finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/verzicht.

Wenn Sie sich zum Bespiel erst Anfang Oktober entscheiden auf den Studienplatz zu verzichten, kann Ihnen der Semesterbeitrag nicht mehr erstattet werden. Allerdings ist es dann noch möglich sich den Beitrag für das HVV-Ticket anteilig zurückerstatten zu lassen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928390.

Von einer Exmatrikulation würde ich abraten, da Sie sich dann an der Uni Hamburg nicht mehr für denselben Studiengang als Studienanfänger/in erneut bewerben dürfen.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch