Krankenversicherungsnachweis nachreichen?
Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 20:39
Liebes Campus-Center-Team,
ich habe mich für den Master beworben und auch eine Zusage erhalten, jedoch bin ich zurzeit bis Anfang September in Schweden, eine Freundin aus der Uni übernimmt deswegen meine Immatrikulation mit Vollmacht. Vor dem Urlaub habe ich ihr meine Unterlagen gegeben, dabei aber vergessen, die Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse beizulegen. Ich bin privat versichert, habe meiner Freundin aber nur die Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenkasse gegeben, nicht aber den Nachweis der privaten Versicherung, dass ich dort versichert bin.
Die private Versicherung wollte die Bescheinigung an meine Freundin schicken, hat sie aber jetzt an unsere Adresse geschickt, und unsere Post wird bis Urlaubsende gelagert und ist nicht zugänglich. Die Krankenkasse gibt an, den Nachweis aus Datenschutzgründen nicht ein zweites Mal versenden zu können.
In der Checkliste zur Immatrikulation steht zur Krankenversicherung, der Nachweis könne "nach Anreise nachgereicht werden", und auf der Campus-Center-Seite steht zum Nachweis: "Die Unterlagen zur Krankenversicherung können innerhalb von 10 Tagen nachgereicht werden, bitte gefährden Sie daher nicht die Einhaltung der Einschreibfrist. Zur korrekten Zuordnung benötigen wir bei einer Nachreichung unbedingt Ihre Bewerber-Nummer (s. Zulassungsbescheid) und Ihr Studienfach (das Studienfach bitte nicht vergessen!)."
Heißt das, wenn ich am 2. September nach Hause komme und am Montag die Post erhalte, dass ich den Nachweis über die Krankenversicherung dann bis zum 9. September (also 10 Tage nach Ende der Bewerbungsfrist) nachreichen kann? (Oder beziehen sich die 10 Tage auf den Tag des Eingangs der Bewerbungsunterlagen an der Uni?)
Oder muss der Nachweis vor dem 30. August nachgereicht werden?
Vielen Dank im Voraus,
viele Grüße,
Merle
ich habe mich für den Master beworben und auch eine Zusage erhalten, jedoch bin ich zurzeit bis Anfang September in Schweden, eine Freundin aus der Uni übernimmt deswegen meine Immatrikulation mit Vollmacht. Vor dem Urlaub habe ich ihr meine Unterlagen gegeben, dabei aber vergessen, die Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse beizulegen. Ich bin privat versichert, habe meiner Freundin aber nur die Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenkasse gegeben, nicht aber den Nachweis der privaten Versicherung, dass ich dort versichert bin.
Die private Versicherung wollte die Bescheinigung an meine Freundin schicken, hat sie aber jetzt an unsere Adresse geschickt, und unsere Post wird bis Urlaubsende gelagert und ist nicht zugänglich. Die Krankenkasse gibt an, den Nachweis aus Datenschutzgründen nicht ein zweites Mal versenden zu können.
In der Checkliste zur Immatrikulation steht zur Krankenversicherung, der Nachweis könne "nach Anreise nachgereicht werden", und auf der Campus-Center-Seite steht zum Nachweis: "Die Unterlagen zur Krankenversicherung können innerhalb von 10 Tagen nachgereicht werden, bitte gefährden Sie daher nicht die Einhaltung der Einschreibfrist. Zur korrekten Zuordnung benötigen wir bei einer Nachreichung unbedingt Ihre Bewerber-Nummer (s. Zulassungsbescheid) und Ihr Studienfach (das Studienfach bitte nicht vergessen!)."
Heißt das, wenn ich am 2. September nach Hause komme und am Montag die Post erhalte, dass ich den Nachweis über die Krankenversicherung dann bis zum 9. September (also 10 Tage nach Ende der Bewerbungsfrist) nachreichen kann? (Oder beziehen sich die 10 Tage auf den Tag des Eingangs der Bewerbungsunterlagen an der Uni?)
Oder muss der Nachweis vor dem 30. August nachgereicht werden?
Vielen Dank im Voraus,
viele Grüße,
Merle