Liebe Nicole,
Einige Informationen zur Wartezeit vorab:
Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben sein. Das Studium an
einer privaten deutschen oder (siehe Hinweis unten) einer ausländischen Hochschule wird als Wartezeit gewertet. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Universität Hamburg 10 Semester.
Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsquote oder nach der Wartezeit über die Wartezeitquote zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsquote und 10% über die Wartezeitquote vergeben.
Die NC-Werte und Wartezeiten der letzten Zulassungsverfahren für ein Bachelorlehramtsstudium finden Sie unter:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aemter.pdf.
Zu Ihrer Frage:
Ihre Ausbildungszeit zählt mit zur Wartezeit.
Wenn Sie Ihr Abitur im Sommer 2012 erworben haben und sich für einen Studienplatz im kommenden Jahr zum Wintersemester 18/19 bewerben möchten, ergibt dies folgende Wartezeitberechnung:
WiSe 12/13
SoSe 13
WiSe 13/14
SoSe 14
WiSe 14/15
SoSe 15
WiSe 15/16
SoSe 16
WiSe 16/17
SoSe 17
WiSe 17/18
SoSe 18
Das ergibt theoretisch 12 Wartesemester. Da allerdings die Höchstgrenze an maximaler Wartezeit an der Uni Hamburg 10 beträgt, haben Sie also 10 Wartesemester gesammelt, sofern Sie seit Ihrem Abitur nicht an einer deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben waren (siehe Hinweis unten).
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch