Nachreichefrist Exmatrikulationsbescheinigung für Master
Verfasst: Fr 25. Aug 2017, 13:34
Liebes Service-Team,
zur Immatrikulation für einen weiterführenden Master an der Universität Hamburg benötige ich eine Exmatrikulationsbescheinigung meiner jetzigen Universität.
Momentan bin ich an dieser für ein Zweitstudium eingeschrieben und habe nun am 02.10.2017 noch eine abschließende Prüfung ausstehen, auf die ich mich derzeit vorbereite und die ich zur Vollständigkeit natürlich sehr gerne noch absolvieren möchte, bevor ich meinen Master in Hamburg beginne.
Da die Prüfung nun leider erst am 02.10.2017 stattfindet und somit bereits in das neue Semester fällt (WS2017/18) musste ich mich, um an der Prüfung teilnehmen zu können, für dieses Semester nochmals an der jetzigen Universität rückmelden, sodass mir derzeit (bis zum Tag der Prüfung) noch keine Exmatrikulationsbescheinigung vorliegt. Die Exmatrikulation kann in diesem Fall also erst in der ersten Oktoberwoche stattfinden und dann auch erst bescheinigt Nachgereicht werden.
Nun zur Frage, kann die Exmatrikulationsbescheinigung in meinem Fall an der Universität Hamburg nachgereicht werden, sodass ich mich trotz allem bei Ihnen für den Master einschreiben kann?
Wenn ja, wie gehe ich vor, was muss ich entsprechend bei der Einreichung meines Immatrikulationsantrages beachten und bis wann wäre die Frist für das Nachreichen?
Da ich sehr gerne meinen Master im kommenden WS2017/18 in Hamburg beginnen möchte, um auch keine unnötige Zeit zu verlieren, würde ich mich über Hilfestellung und Auskunft ihrerseits sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen
S.M.
zur Immatrikulation für einen weiterführenden Master an der Universität Hamburg benötige ich eine Exmatrikulationsbescheinigung meiner jetzigen Universität.
Momentan bin ich an dieser für ein Zweitstudium eingeschrieben und habe nun am 02.10.2017 noch eine abschließende Prüfung ausstehen, auf die ich mich derzeit vorbereite und die ich zur Vollständigkeit natürlich sehr gerne noch absolvieren möchte, bevor ich meinen Master in Hamburg beginne.
Da die Prüfung nun leider erst am 02.10.2017 stattfindet und somit bereits in das neue Semester fällt (WS2017/18) musste ich mich, um an der Prüfung teilnehmen zu können, für dieses Semester nochmals an der jetzigen Universität rückmelden, sodass mir derzeit (bis zum Tag der Prüfung) noch keine Exmatrikulationsbescheinigung vorliegt. Die Exmatrikulation kann in diesem Fall also erst in der ersten Oktoberwoche stattfinden und dann auch erst bescheinigt Nachgereicht werden.
Nun zur Frage, kann die Exmatrikulationsbescheinigung in meinem Fall an der Universität Hamburg nachgereicht werden, sodass ich mich trotz allem bei Ihnen für den Master einschreiben kann?
Wenn ja, wie gehe ich vor, was muss ich entsprechend bei der Einreichung meines Immatrikulationsantrages beachten und bis wann wäre die Frist für das Nachreichen?
Da ich sehr gerne meinen Master im kommenden WS2017/18 in Hamburg beginnen möchte, um auch keine unnötige Zeit zu verlieren, würde ich mich über Hilfestellung und Auskunft ihrerseits sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen
S.M.