Bearbeitet Widerspruch Ablehnung wg. Formfehler
Hallo,
habe einen Ablehnungsbescheid wg. falscher eingereichter Unterlage erhalten - "Vorbildungsnachweis berechtigt nicht zum Studium". Die eingereichte Unterlage berechtigt tatsächlich nicht zum Studium. Da ich aber einen abgeschlossenen Master of Arts habe (an der UHH), bin ich m.E. natürlich berechtigt zum Studiengang Staatsprüfung/Rechtswissenschaften.

Die Ablehnung ist korrekt, da die eingereichte Unterlage falsch war. Hat ein Widerspruch trotzdem Aussicht auf Erfolg, wenn ich neue Unterlagen dazu einreiche, die den Sachverhalt ändern?

Besten Dank!
Re: Widerspruch Ablehnung wg. Formfehler
Hallo Hanihansi,

Wenn Sie bei der Bewerbung unzureichende Unterlagen eingereicht und somit einen Formfehler gemacht haben, hat ein Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg, da der Fehler, der zur Ablehnung geführt hat, bei Ihnen liegt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Widerspruch Ablehnung wg. Formfehler
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

D.h. aber auch, dass ich aufgrund meines Formfehlers keine Chance habe, das Studium wie gewünscht aufzunehmen, obwohl ich prinzipiell die Voraussetzungen erfülle?!

Oder gibt es eine andere Möglichkeit als den Widerspruch, den Formfehler "auszubügeln"?

Besten Dank und Gruß
Re: Widerspruch Ablehnung wg. Formfehler
Hallo Hanihansi,

Leider nicht. Ihre einzige Möglichkeit ist eine Neubewerbung zum Sommersemester 2018. Bitte beachten Sie dabei aber, dass ein Masterabschluss keine Hochschulzugangsberechtigung darstellt, da ein Hochschulabschluss eine Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern haben muss, um als Hochschulzugangsberechtigung gelten zu können. Wenn Sie aber vorher einen entsprechenden Bachelorabschluss in Deutschland erworben haben, gilt dieser als Hochschulzugangsberechtigung.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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