Bearbeitet Exmatrikulationsbescheinigung
Hallo,

ich habe eine Frage zur Exmatrikulationsbescheinigung, die man bei den Unterlagen für die
Immatrikulation beilegen muss.
Am 16.08.17 hat man den Bescheid für die Zulassung in Hamburg bekommen.
An einer anderen Uni musste ich mich bis zum 16.08.17 immatrikulieren. Da ich mich zu dem Zeitpunkt noch nicht zwischen Hamburg und der anderen Uni entscheiden konnte und auch nicht sicher war, ob Hamburg mich nimmt, habe ich mich sicherheitshalber in der anderen Uni am 8.08.17 eingeschrieben.
Dort wurde mir gesagt, dass ich die Einschreibung danach noch zurückziehen kann, wenn ich mich für Hamburg entscheide.
Am 16.08. kam dann die Zulassung von Hamburg und ich habe mich dann auch gegen die andere Uni entschieden. Daraufhin habe ich meine Einschreibung an der anderen Uni zurückgenommen und nun erst die Exmatrikulationsbescheinigung von denen erhalten.
Mein Unterlagen für die Einschreibung in Hamburg habe ich aber schon am Freitag abgeschickt lediglich mit der Exmatrikulationsbescheinigung meiner Uni an der ich den Bachelor gemacht habe.
Am 30.08.17 ist Immatrikulationsschluss hier in Hamburg.

Also lange Rede kurze Frage: Reicht die Exmatrikulationsbescheinigung meiner Uni an der ich den BA gemacht habe oder muss ich noch die Exmatrikulation der anderen Uni nachschicken, obwohl ich da nur etwa 10 Tage immatrikuliert gewesen bin.

Danke im voraus für die Antwort.

Schöne Grüße

Jenny Schulz
Re: Exmatrikulationsbescheinigung
Liebe Frau Schulz,

Die Exmatrikulationsbescheinigung der Hochschule, an der Sie Ihr Bachelorstudium abgeschlossen haben, reicht in diesem Fall für die Immatrikulation aus.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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