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Nachreichen der Exmatrikulationsbescheinigung
Verfasst: Mo 28. Aug 2017, 10:38
von Melm
Hallo,
wenn ich meine Exmatrikulationsbescheinigung nachreiche, habe ich dafür ja 10 Tage Zeit. Damit sind aber 10 Tage nach Ablauf der Frist für den Immatrikulationsantrag gemeint, und nicht 10 Tage nach dem Einreichen des Antrages, ode?
LG
Re: Nachreichen der Exmatrikulationsbescheinigung
Verfasst: Mo 28. Aug 2017, 16:03
von Campus-Center - BK
Hallo Melm,
die Nachreichfrist von 10 Tagen für die Exmatrikulationsbescheinigung bezieht sich auf das Ende der Immatrikulationsfrist Ihres Studiengangs. Sollte es sich bei Ihnen um einen Bachelor-Master-Übergang handeln, können Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung auch später zusammen mit Ihrem Bachelorzeugnis nachreichen.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chung.html
Mit besten Grüßen,
BK
Re: Nachreichen der Exmatrikulationsbescheinigung
Verfasst: Mi 24. Jan 2018, 12:07
von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Hinweis vom 24.01.2018:
Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Re: Nachreichen der Exmatrikulationsbescheinigung
Verfasst: Di 31. Jul 2018, 14:22
von Master2018
Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem. Ich bin zurzeit in der Uni Hamburg im Bachelor eingeschrieben und möchte gerne ab Oktober meinen Master ebenfalls an der Uni Hamburg machen. Da der Zulassungsbescheid der Uni Hamburg aber erst Mitte August kommt, überlege ich vorher den Platz an der Uni Lübeck anzunehmen und mich dort einzuschreiben (geht nur bis zum 10.8.), um sicher einen Masterplatz zu haben.
Sollte ich dann im August in Hamburg zugelassen werden, bin ich zwar noch in Hamburg eingeschrieben, jedoch auch an der Uni Lübeck. Ich bin mir nicht sicher, wie schnell die Exmatrikulation in Lübeck abläuft. Kann ich die Exmatrikulationsbescheinigung dann auch in diesem Fall nach Ende der Einschreibefrist nachreichen?
Vielen Dank und liebe Grüße!
Re: Nachreichen der Exmatrikulationsbescheinigung
Verfasst: Di 31. Jul 2018, 15:18
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Vivi2018,
In diesem Fall müssen Sie keine Exmatrikulationsbescheinigung einreichen, da Sie an der Uni Lübeck dann ja erst zum Wintersemester immatrikuliert werden. Auch wenn Sie den entsprechenden Antrag bis zum 10.08. dort einreichen müssen, erfolgt die Immatrikulation immer erst zu dem Semester, auf das sich der Antrag bezieht. Sie können also, sofern Sie in Hamburg zugelassen werden, den Studienplatz annehmen, ohne dass Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung der Uni Lübeck vorlegen müssen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling