Hallo Liebes Team,
Als ich mich vor 2 Jahren bei der Uni HH beworben hatte habe ich eine Nummer erhalten und konnte nachvollziehen wo ich mich im Nachrückverfahren befinde. Ich habe auch eine Zusage erhalten hab mich aber aufgrund einiger persönlicher Umstände für etwas anderes entschieden.
Jetzt habe ich mich für ein höheres Fachsemester beworben und einen Ablehnungsbescheid erhalten.
In diesem Steht:
..."Weitergehende Informationen zu Ihrem Ablehnungsbescheid, insbesondere zu Ihren Chancen in einem Nachrückverfahren, stehen nicht zur Verfügung. Sehen Sie daher bitte von Nachfragen ab.
..."
Bedeutet dass das ich bist zum letzten Tag im Extremfall auf eine Antwort hoffen kann?
Intern muss es doch eine Rangfolge geben nach der die Plätze verteilt werden und ich nachvollziehen kann auf welchem Rang mit welchen Chancen ich mich befinde. Irgendeine Art der Transparenz.
Vielen Dank
Hallo winfstudium,
Ich vermute, Sie beziehen sich hinsichtlich Ihres früheren Bescheids auf die Rangplätze, die in den Ablehnungsbescheiden für Bewerber/innen für das 1. Fachsemester angegeben werden. Derartige Werte lassen sich bei einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester nicht angeben, da das Auswahlverfahren hier anders funktioniert als bei einer Bewerbung ins 1. Fachsemester. Für den Fall, dass mehr Bewerber/innen die Voraussetzungen für die Zulassung in ein höheres Fachsemester erfüllen, als Studienplätze zur Verfügung stehen, wird das Auswahlverfahren wie folgt durchgeführt:
Ausgewählt wird nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und den bisher erbrachten Studienleistungen (nach der Durchschnittsnote auf dem Transcript of Records). Dabei werden die Plätze zu gleichen Teilen entweder über die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung oder über die Durchschnittsnote des Transcript of Records vergeben. Wenn Sie z.B. über die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung die größten Chancen auf eine Zulassung hätten, würde die Zulassung auch darüber erfolgen. Es gibt somit hier also nicht nur eine Rangliste, über die Sie zugelassen werden können, sondern zwei Listen. Ein Gesamt-Rangplatz lässt sich somit nicht angeben. Da die beiden Listen aber nicht voneinander unabhängig sind, da Personen, die auf einer der beiden Listen im Nachrückverfahren eine Zulassung erhalten, damit auf der anderen weg fallen, wäre auch die voneinander unabhängige Angabe der Rangplätze auf beiden Listen nicht aufschlussreich hinsichtlich der Nachrückchancen. Daher werden entsprechende Werte im Bescheid nicht genannt. Auch wir können Ihnen leider keine belastbare Auskunft über Ihre Chancen im Nachrückverfahren geben, da dies erfordern würde, dass wir uns die Ranglisten individuell ansehen und ausrechnen, wie viele Bewerber/innen insgesamt noch vor Ihnen auf einer der beiden Listen zugelassen werden würden, wenn Bewerber/innen auf der einen oder anderen Liste ihren Studienplatz nicht annehmen. Das können wir aber in einem Massenverfahren nicht auf Nachfrage leisten - daher die Bitte, von Nachfragen abzusehen. Ich hoffe, Sie haben Verständnis dafür.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine hilfreichere Auskunft geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ich vermute, Sie beziehen sich hinsichtlich Ihres früheren Bescheids auf die Rangplätze, die in den Ablehnungsbescheiden für Bewerber/innen für das 1. Fachsemester angegeben werden. Derartige Werte lassen sich bei einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester nicht angeben, da das Auswahlverfahren hier anders funktioniert als bei einer Bewerbung ins 1. Fachsemester. Für den Fall, dass mehr Bewerber/innen die Voraussetzungen für die Zulassung in ein höheres Fachsemester erfüllen, als Studienplätze zur Verfügung stehen, wird das Auswahlverfahren wie folgt durchgeführt:
Ausgewählt wird nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und den bisher erbrachten Studienleistungen (nach der Durchschnittsnote auf dem Transcript of Records). Dabei werden die Plätze zu gleichen Teilen entweder über die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung oder über die Durchschnittsnote des Transcript of Records vergeben. Wenn Sie z.B. über die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung die größten Chancen auf eine Zulassung hätten, würde die Zulassung auch darüber erfolgen. Es gibt somit hier also nicht nur eine Rangliste, über die Sie zugelassen werden können, sondern zwei Listen. Ein Gesamt-Rangplatz lässt sich somit nicht angeben. Da die beiden Listen aber nicht voneinander unabhängig sind, da Personen, die auf einer der beiden Listen im Nachrückverfahren eine Zulassung erhalten, damit auf der anderen weg fallen, wäre auch die voneinander unabhängige Angabe der Rangplätze auf beiden Listen nicht aufschlussreich hinsichtlich der Nachrückchancen. Daher werden entsprechende Werte im Bescheid nicht genannt. Auch wir können Ihnen leider keine belastbare Auskunft über Ihre Chancen im Nachrückverfahren geben, da dies erfordern würde, dass wir uns die Ranglisten individuell ansehen und ausrechnen, wie viele Bewerber/innen insgesamt noch vor Ihnen auf einer der beiden Listen zugelassen werden würden, wenn Bewerber/innen auf der einen oder anderen Liste ihren Studienplatz nicht annehmen. Das können wir aber in einem Massenverfahren nicht auf Nachfrage leisten - daher die Bitte, von Nachfragen abzusehen. Ich hoffe, Sie haben Verständnis dafür.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine hilfreichere Auskunft geben kann.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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