Exmatrikulationsbescheinigung bei Studienortwechslern
Verfasst: Di 29. Aug 2017, 11:41
Hallo,
für die Masterimmatrikulation (Psychologie) wird eine Exmatrikulation bei Studienortwechslern verlangt. Mir wurde nun am Telefon mitgeteilt, dass ich diese auch noch während des gesamten Semesters nachreichen könnte, mit dem Abschlusszeugnis zusammen. Ist das soweit richtig, oder muss ich mich noch mit Bewerbernummer melden und Bescheid geben, dass diese Bescheinigung nachgereicht wird ?
für die Masterimmatrikulation (Psychologie) wird eine Exmatrikulation bei Studienortwechslern verlangt. Mir wurde nun am Telefon mitgeteilt, dass ich diese auch noch während des gesamten Semesters nachreichen könnte, mit dem Abschlusszeugnis zusammen. Ist das soweit richtig, oder muss ich mich noch mit Bewerbernummer melden und Bescheid geben, dass diese Bescheinigung nachgereicht wird ?