Lieber Theodorehinz,
die Zulassungsvoraussetzungen für einen Lehramtsmasterstudiengang finden Sie unter:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html.
Prüfen Sie bitte zunächst, ob Ihr Bachelorabschluss die Zugangsvoraussetzungen erfüllt:
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... ml#1837819.
Wenn Ihr Bachelorabschluss nicht die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, ist ein direkter Einstieg in den Masterstudiengang nicht möglich. Der Weg würde für Sie also notwendig über das Bachelorstudium führen. Dies Studium lässt sich aber ggf. verkürzen, wenn Ihnen Leistungen aus Ihrem vorher gehenden Studium angerechnet werden können. Es können Ihnen Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiums anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier:
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“):
http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Darüber hinaus müssen Sie, sofern Sie Ihren Bachelorabschluss nicht in Deutschland erworben haben, bei der Immatrikulation nachweisen, dass Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Informationen zu den für ein Studium an der Uni Hamburg erforderlichen Deutschkenntnissen und den von der Uni Hamburg akzeptierten Zertifikaten finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch