Hallo J.G.,
Wenn Sie sich nicht zurückmelden, reicht das für die Exmatrikulation aus. Sofern Sie aber möchten, dass auf Ihrer Exmatrikulationsbescheinigung als Grund der Exmatrikulation Ihr Abschluss und nicht eine fehlende Rückmeldung vermerkt ist, sollten Sie sich per Antrag exmatrikulieren. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/exmatrikulation
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling