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Nachrückverfahren Master Betriebswirtschaft

Verfasst: Di 5. Sep 2017, 11:30
von Carl
Guten Tag,

laut meinem Bescheid der Uni Hamburg nehme ich am ggf. stattfindenden Nachrückverfahren für einen Masterplatz in Betriebswirtschaft teil.
Auf der Homepage der Uni Hamburg steht, dass das Nachrückverfahren beginnt, wenn die Immatrikulationsphase im Hauptverfahren beendet ist. Leider war es mir nicht möglich ein konkretes Datum herauszufinden.
Daher meine Frage: Gibt es ein konkretes Datum an dem die reguläre Immatrikulationsphase für den Master Betriebswirtschaft endet und damit das Nachrückverfahren beginnt und, wenn ja, wann ist das?

Vielen Dank im Voraus,

Carl

Re: Nachrückverfahren Master Betriebswirtschaft

Verfasst: Di 5. Sep 2017, 11:36
von Campus-Center - Birte Schelling
Lieber Carl,

Wenn nach Ende der Immatrikulationsfrist alle Immatrikulationsanträge für einen bestimmten Studiengang bearbeitet sind und sich dabei ergeben hat, dass zugelassene Bewerber/innen für diesen Studiengang ihren Studienplatz nicht angenommen haben, kann es zu einem Nachrückverfahren kommen. Die Nachrückverfahren beginnen also nicht direkt mit dem Ende der Immatrikulationsfrist für das Hauptverfahren, sondern erst dann, wenn alle Immatrikulationsanträge bearbeitet wurden. Wann dies für bestimmte Studiengänge genau der Fall sein wird, kann ich Ihnen leider nicht beantworten - die Bearbeitung aller Anträge ist aber derzeit noch nicht abgeschlossen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling