Hallo!
Ich bin privat krankenversichert, zum Nachweis wurde mir von der Debeka im Februar diesen Jahres eine Bestätigung zu gesendet - ist diese aktuell genug um sie für die Immatrikulation zu nutzen?
Außerdem habe ich mich bereits letzten August anlässlich meines Studienbeginns in Bielefeld von der Barmer von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, dort steht dass diese Befreiung bei einem direkt anschließenden Hochschul- und Studienfachwechsel, wie es jetzt der Fall ist, weiter besteht. Reicht es also eine Kopie dieser Bescheinigung einzureichen?
Vielen Dank
Leonie