Doppelstudium bei Privater Hochschule
Verfasst: Mi 6. Sep 2017, 18:29
Hallo,
ich studiere derzeit im 5. Semester an der HSBA (Hamburg School of Business Administration) Business Administration und würde das Studium im September 2018 mit einem Bachelor of Science beenden.
Da ich auch noch Medizin studieren möchte, habe ich mich für das WS 2017 bei Hochschulstart beworben und nun eine Zulassung für Medizin an der Uni Hamburg erhalten.
Meine Frage wäre an dieser Stelle, ob bei der Immatrikulation für Medizin eine Exmatrikulation von der HSBA notwendig ist. Eigentlich möchte ich das Studium an der HSBA noch beenden.
Ich habe keinen Antrag auf ein Doppelstudium gestellt, da in dem Merkblatt dazu steht:
"Wenn es sich bei der anderen Hochschule um eine Privathochschule handelt, ist bei der Universität Hamburg kein Antrag auf ein Doppelstudium erforderlich."
Da ich bei der Bewerbung über Hochschulstart jedoch angegeben habe, dass ich momentan studiere, stellt sich nun die Frage, ob ich bei der Immatrikulation die dort benötigte "Exmatrikulationsbescheinigung" doch einreichen muss oder nicht.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Lucy
ich studiere derzeit im 5. Semester an der HSBA (Hamburg School of Business Administration) Business Administration und würde das Studium im September 2018 mit einem Bachelor of Science beenden.
Da ich auch noch Medizin studieren möchte, habe ich mich für das WS 2017 bei Hochschulstart beworben und nun eine Zulassung für Medizin an der Uni Hamburg erhalten.
Meine Frage wäre an dieser Stelle, ob bei der Immatrikulation für Medizin eine Exmatrikulation von der HSBA notwendig ist. Eigentlich möchte ich das Studium an der HSBA noch beenden.
Ich habe keinen Antrag auf ein Doppelstudium gestellt, da in dem Merkblatt dazu steht:
"Wenn es sich bei der anderen Hochschule um eine Privathochschule handelt, ist bei der Universität Hamburg kein Antrag auf ein Doppelstudium erforderlich."
Da ich bei der Bewerbung über Hochschulstart jedoch angegeben habe, dass ich momentan studiere, stellt sich nun die Frage, ob ich bei der Immatrikulation die dort benötigte "Exmatrikulationsbescheinigung" doch einreichen muss oder nicht.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Lucy