Hallo liebes Campus-Center-Team,
ich habe meinen Bachelor an einer anderen Uni gemacht und möchte nun im Oktober den Master an der Uni Hamburg beginnen. Ich studiere auf Lehramt und die Zulassung erfolgte somit auf Basis der Onlinebewerbung. In der Zulassung heißt es nun: "Sofern Ihre Zulassung unter inhaltlicher Auflage erfolgt, wird Ihnen diese gesondert durch die Fakultät mitgeteilt werden." Wann könnte ich denn mit einer solchen Mitteilung rechnen? Ich wüsste nämlich gerne möglichst frühzeitig, ob und wieviel ich aus dem Bachelor der Uni HH nachholen müsste für den Master, da ich natürlich nicht sehr viel länger für den Master benötigen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
A. Hundt
Hallo A.Hundt,
Wenn Sie für einen Lehramtsstudiengang zugelassen wurden, kann es keine Mitteilung einer inhaltlichen Auflage geben, da für die Master-Lehramtsstudiengänge gilt, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen vollständig erfüllen müssen, um zugelassen zu werden. Sie müssen also nichts mehr nachholen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie für einen Lehramtsstudiengang zugelassen wurden, kann es keine Mitteilung einer inhaltlichen Auflage geben, da für die Master-Lehramtsstudiengänge gilt, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen vollständig erfüllen müssen, um zugelassen zu werden. Sie müssen also nichts mehr nachholen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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