Bearbeitet Exmatrikulationsbescheinigung
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich benötige eine Exmatrikulationsbescheinigung über mein Erststudium. Da ich mich für eine Weile im Ausland befinde, würde ich diese gerne online erhalten. Die Krankenkasse benötigt die Bescheinigung dringend. Ist das möglich?

Freundliche Grüße,

Carolina Dahl
Re: Exmatrikulationsbescheinigung
Liebe Frau Dahl,

Das ist möglich - die Bescheinigung kann Ihnen per E-Mail zugesendet werden. Dazu kontaktieren Sie das Team Studierendenangelegenheiten unter Angabe Ihrer persönlichen Daten über das folgende Kontaktformular: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc Wenn Sie noch nicht exmatrikuliert sind, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Das können Sie über STiNE tun, müssen den Antrag aber zusätzlich unterschrieben per Post an die Universität Hamburg senden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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