Bearbeitet Zeugnis über bestandene Prüfung nach Bewerbungsfrist
Hallo liebes Campus-Center-Team,

ich habe mich für einen Studienplatz für Medizin in Hamburg regulär beworben und auch eine Zulassung erhalten. Die Bewerbungsfrist war der 31.05.2017.
Am 20. April habe ich die Abschlussprüfung meines Erstudiums abgelegt, allerdings erst im Juni 2017 Auskunft über den Erfolg erhalten. Ich wusste zum Zeitpunkt der Bewerbung in Hamburg also nicht, ob ich bestehen würde oder nicht.
Nun habe ich mein Zeugnis erhalten, auf dem das Datum 20.04.17 vermerkt ist.
Habe ich somit noch Chance auf eine Immatrikulation in Hamburg?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Marieke
Re: Zeugnis über bestandene Prüfung nach Bewerbungsfrist
Liebe Marieke,

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung über hochschulstart.de bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hatten, hätten Sie sich als Zweitstudienbewerberin bewerben müssen - Ihre Bewerbung wäre dann also nicht korrekt gewesen. Ob Ihr Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung als abgeschlossen galt, wenn Sie am 20.04. Ihre letzte Prüfung abgelegt haben, entscheidet aber weder die Uni Hamburg noch hochschulstart.de, sondern die Hochschule, an der Sie das Studium abegschlossen haben - genauer legt das die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs fest: https://zv.hochschulstart.de/fileadmin/ ... _v1704.pdf An der Uni Hamburg gilt ein Studium beispielsweise erst dann als abgeschlossen, wenn Sie das Abschlusszeugnis erhalten haben, unabhängig davon, was auf dem Zeugnis als Datum Ihrer letzten Prüfung vermerkt ist. Wenn dies an der Hochschule, an der Sie das erste Studium abgeschlossen haben, genauso geregelt ist, besteht für Ihre Immatrikulation also kein Problem.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Zeugnis über bestandene Prüfung nach Bewerbungsfrist
Sehr geehrte Frau Schelling,

ich danke Ihnen sehr für die präzise Antwort, vor allem um diese späte Uhrzeit noch...
Eine Frage dazu hätte ich noch. Auf dem Immatrikulationsantrag an die Uni Hamburg muss ich das Datum des Abschlusszeugnisses angeben. Wenn das der 20.04. ist, forscht dann die zuständige Prüfungsstelle selbst nach, ob das nach der Prüfungsordnung meiner ersten Hochschule als abgeschlossenes Studiumsdatum gilt bzw. wie könnte ich es beweisen?
Oder zeigt die Tatsache, dass das Datum der letzten Prüfung identisch mit dem Datum auf dem Zeugnis ist, dass meine erste Hochschule den Abschluss eines Studiums anders definiert als die Uni Hamburg?
Ich habe dazu noch keine klare Regelung in meiner Prüfungsordnung gefunden, werde mich aber morgen mit der entsprechenden Stelle in Verbindung setzen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie Ihre Einschätzung noch mit mir teilen würden!

Mit vielen Grüßen,

Marieke
Re: Zeugnis über bestandene Prüfung nach Bewerbungsfrist
Liebe Marieke,

Sie sollten sich von vorherigen Hochschule bescheinigen lassen, dass Ihr Studium erst nach dem Ende der Bewerbungsfrist bei hochschulstart.de abgeschlossen war. Sie müssen dies aber nur dann nachweisen, falls Sie dazu aufgefordert werden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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