Bearbeitet Exmatrikulation
Hallo,

ich habe von der UHH eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium erhalten. Momentan schreibe ich noch meine Bachelorarbeit an meiner derzeitigen Universität (Oldenburg).

1. Ist es richtig, dass ich mein Bachelorzeugnis, sowie meine Exmatrikulationsbescheinigung bis zum 31.3 an der UHH nachreichen kann? Das heißt ich mich nicht bis zum 30.9 von meiner jetzigen Universität exmatrikulieren muss?

Ich frage deshalb nach, weil meine derzeitige Uni behauptet, dass ich nicht an zwei Universitäten parallel eingeschrieben sein kann. Weiter wurde mir gesagt, dass ich mich bis zum 30.9 exmatrikulieren muss, wenn ich bei Ihnen an der UHH das Masterstudium beginnen will. Bei Ihnen steht jedoch etwas anderes: "Wenn Sie für einen Masterstudiengang zunächst vorläufig eingeschrieben werden, da das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt, reichen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung nach Abschluss des Bachelorstudiums zusammen mit dem Bachelorzeugnis ein."

Herzliche Grüße
Rabea Strathmann
Re: Exmatrikulation
Liebe Frau Strathmann,

es ist korrekt, dass Sie den Nachweis Ihres Bachelorzeugnisses, sowie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung bis zum 31.03. nachreichen können. Diese Information finden Sie auch auf der Webseite der Uni Hamburg unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html.

An der Uni Hamburg gibt es die Sonderregelung, dass ein/e Studierende/r im Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium ein Semester im Masterstudiengang an der Uni Hamburg parallel immatrikuliert sein darf. Seitens der Uni Hamburg ist also eine Exmatrikulation auf Grund der Übergangsregelung vom Bachelor- zum Masterstudium zum 30.09. an Ihrer alten Uni nicht notwendig. Sie werden in den Masterstudiengang zunächst vorläufig eingeschrieben, bis Sie den Nachweis Ihres Bachelorzeugnisses und Ihre Exmatrikulationsbescheinigung der anderen Uni bis spätestens zum 31.03. nachreichen. Wenn Sie den Nachweis Ihres Bachelorzeugnisses und die Exmatrikulationsbescheinigung nicht bis zum 31.03. nachreichen, würden Sie im Masterstudiengang an der Uni Hamburg exmatrikuliert werden.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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