Exmatrikulation nach Abschlussprüfungsanmeldung
Verfasst: Do 14. Sep 2017, 18:09
Guten Tag,
ich weiß, dass es vor einigen Semestern noch möglich war, sich nach Anmeldung der Masterarbeit, aber noch vor ihrer Abgabe, aus verschiedenen Gründen zu exmatrikulieren, und die Prüfung dann exmatrikuliert abzulegen. Ist dies noch immer der Fall?
(Ich bin in folgender Situation: Ich habe die Möglichkeit, zum 01.11. eine Teilzeit-Festanstellung - die mehr als die erlaubten 20 Std./Woche umfasst - anzunehmen, die mir ermöglicht, meine MA noch fertigzustellen während ich schon angemessen Geld verdienen kann.)
ich weiß, dass es vor einigen Semestern noch möglich war, sich nach Anmeldung der Masterarbeit, aber noch vor ihrer Abgabe, aus verschiedenen Gründen zu exmatrikulieren, und die Prüfung dann exmatrikuliert abzulegen. Ist dies noch immer der Fall?
(Ich bin in folgender Situation: Ich habe die Möglichkeit, zum 01.11. eine Teilzeit-Festanstellung - die mehr als die erlaubten 20 Std./Woche umfasst - anzunehmen, die mir ermöglicht, meine MA noch fertigzustellen während ich schon angemessen Geld verdienen kann.)