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Exmatrikulation nach Abschlussprüfungsanmeldung

Verfasst: Do 14. Sep 2017, 18:09
von moehrijanni
Guten Tag,

ich weiß, dass es vor einigen Semestern noch möglich war, sich nach Anmeldung der Masterarbeit, aber noch vor ihrer Abgabe, aus verschiedenen Gründen zu exmatrikulieren, und die Prüfung dann exmatrikuliert abzulegen. Ist dies noch immer der Fall?
(Ich bin in folgender Situation: Ich habe die Möglichkeit, zum 01.11. eine Teilzeit-Festanstellung - die mehr als die erlaubten 20 Std./Woche umfasst - anzunehmen, die mir ermöglicht, meine MA noch fertigzustellen während ich schon angemessen Geld verdienen kann.)

Re: Exmatrikulation nach Abschlussprüfungsanmeldung

Verfasst: Fr 15. Sep 2017, 16:00
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Liebe(r) moehrijanni,

bevor ich auf Ihre Frage eingehe: Was meinen Sie mit „die mehr als die erlaubten 20 Std/Woche umfasst“? Sie können auch als Teilzeit- oder Vollzeitstudierende(r) mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch

Re: Exmatrikulation nach Abschlussprüfungsanmeldung

Verfasst: Fr 17. Jul 2020, 01:06
von Safa Moussaoui
Hallo

Ich habe eine ähnliche Situation. Ich habe die Möglichkeit im August eine Vollzeitstelle zu bekommen und habe mich bereits für meinen Masterarbeit angemeldet. Ich würde mich aber gerne exmatrikulieren und meine Masterarbeit im exmatrikulierten Status ablegen - Ist das möglich?

LG

Re: Exmatrikulation nach Abschlussprüfungsanmeldung

Verfasst: Fr 17. Jul 2020, 17:02
von Campus-Center - Hauke Winkler
Hallo Safa Moussaoui!

Bitte fragen Sie dazu direkt in Ihrem Studienbüro nach.

Viele Grüße
Hauke Winkler