Hallo Cat,
Bei einem Studienfachwechsel müssen Sie hinsichtlich der Bewerbung nichts besonderes beachten - Sie bewerben sich für den neuen Studiengang wie bei Ihrer ersten Bewerbung online über STiNE, nur dass Sie jetzt Ihren bereits existierenden STiNE-Account für die Bewerbung nutzen und sich keinen Bewerberaccount einrichten.
Falls Sie abgelehnt werden, bleiben SIe in Ihrem alten Studiengang immatrikuliert - die Umschreibung erfolgt erst im Falle einer Zulassung mit der Annahme des Studienplatzes im neuen Studiengang.
Bei einem erstmaligen Fachwechsel vor dem dritten Semester wird davon ausgegangen, dass für den Wechsel ein wichtiger Grund vorgelegen hat - daher wird in der Regel das BAföG in gleicher Höhe weitergezahlt, ohne dass eine Begründung für den Wechsel erforderlich ist. Diese Regelung gilt aber nur dann, wenn dies Ihr erster Fachwechsel ist. Informationen zu den Regelungen in Bezug auf BAföG bei einem Fachwechsel finden SIe auch auf der Seite des Bundesmininsteriums für Bildung und Forschung zum BAföG:
https://www.bafög.de/de/ausbildungsabbr ... el-195.php Sie müssen einen Fachrichtungswechsel dem BAföG-Amt in jedem Fall unverzüglich nach dem Wechsel mitteilen. Ob das BAföG-Amt darüber hinaus bestimmte Unterlagen benötigt, kann ich Ihnen leider nicht beantworten - mit dieser Frage müssen Sie sich direkt an das BAföG-Amt oder an das Beratungszentrum Studienfinanzierung des Studierendenwerks wenden. Kontaktdaten finden Sie hier:
http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... /Finanzen/
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling