Bearbeitet DSH Test und Immatrikulation
Hallo,

ich habe mein Abitur in Belgien gemacht und muss daher an der DSH Prüfung teilnehmen, um ausreichende Deutschkenntnisse nachzuweisen.
Für diese bin ich auch bereits angemeldet.
Der Semesterbeitrag ist ebenfalls bereits überwiesen.
Nun habe ich allerdings im Gegensatz zu anderen Erstis noch keine Immatrikulationsbescheinigung.
Liegt das daran, dass ich erst nach dem Nachweis meiner Deutschkenntnisse offiziell immatrikuliert werde?

(Die Immatrikulationsbescheinigung ist wichtig für meinen Bafög-Antrag)
Re: DSH Test und Immatrikulation
Liebe Michelle,

Ihre Vermutung ist korrekt. Die endgültigen Semesterunterlagen erhalten Sie erst dann, wenn der Sprachnachweis der Deutschkenntnisse eingereicht worden ist.

Die §9-Bescheinigung (BAföG), die in STiNE zur Verfügung gestellt wird, gehört zur Immatrikulationsbescheinigung und damit zu den endgültigen Semesterunterlagen. Wer nur vorläufig eingeschrieben ist, bekommt darüber keine BAföG-Bescheinigung.

Sie können aber dennoch bereits einen BAföG-Antrag zusammen mit Ihrem Zulassungsbescheid einreichen. Ihr BAföG-Antrag kann zwar erst bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig sind, aber so können Sie zumindest Ihren Antrag rechtzeitig vor Studienbeginn einreichen: https://www.studentenwerke.de/de/node/997.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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