Derzeit studiere ich an der Universität Rostock im vierten Semester den Bachelor of law, ich möchte jedoch an die juristische Fakultät der Universität Hamburg wechseln.
Aus diesem Grund stellt sich mir die Frage, ob ich mich zum Wintersemester noch bewerben- und ob ich Leistungen aus meinem bisherigen Studium anrechnen lassen kann.
Über eine Antwort freue ich mich sehr!
Mit freundlichen Grüßen
Niklas
Lieber Niclas,
im folgenden Beitrag wird auf eine ähnliche Anfrage näher eingegangen: viewtopic.php?f=1&t=3951. Die dort geschriebenen Informationen gelten auch, wenn Sie Ihren Bachelorabschluss noch nicht haben. Erfahrungsgemäß empfehle ich Ihnen aber die zweite Möglichkeit, eine Bewerbung als Studienanfänger in das erste Fachsemester.
Eine Bewerbung zum Wintersemester 17/18 ist nicht mehr möglich. Sie können sich aber zum Sommersemester innerhalb der Bewerbungsfrist (01.12. – 15.01.) für den Studiengang Rechtswissenschaft bewerben: https://www.uni-hamburg.de/dosv.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
im folgenden Beitrag wird auf eine ähnliche Anfrage näher eingegangen: viewtopic.php?f=1&t=3951. Die dort geschriebenen Informationen gelten auch, wenn Sie Ihren Bachelorabschluss noch nicht haben. Erfahrungsgemäß empfehle ich Ihnen aber die zweite Möglichkeit, eine Bewerbung als Studienanfänger in das erste Fachsemester.
Eine Bewerbung zum Wintersemester 17/18 ist nicht mehr möglich. Sie können sich aber zum Sommersemester innerhalb der Bewerbungsfrist (01.12. – 15.01.) für den Studiengang Rechtswissenschaft bewerben: https://www.uni-hamburg.de/dosv.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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