Moin!
Ich habe am 11.10. meine mündliche Abschlussprüfung, die das Ende des Jurastudiums (1. Staatsexamen) darstellt. Aufgrund der Vornoten ist es ausgeschlossen/nicht möglich, dass ich die Prüfung nicht bestehe. Ich sehe es deshalb nicht notwendig mich für 11 Tage weiterhin zu immatrikulieren, die Studienordnung verlangt eine Immatrikulation nur während der Prüfungsanmeldung, nicht jedoch bei Abschluss des Studiums. Ist es in Ordnung, wenn ich einfach davon absehe den Semesterbeitrag zu zahlen und dann "Zwangsexmatrikuliert" werde?
Vielen Dank und beste Grüße!
Lieber HH_Studi,
wenn Sie sich sicher sind, dass aus Ihrer Studienordnung hervorgeht, dass Sie nur zur Prüfungsanmeldung, aber nicht zum Abschluss des Studiums immatrikuliert sein müssen, dann ist es ausreichend, wenn Sie den Semesterbeitrag für das Wintersemester nicht überweisen und sich somit nicht für das Wintersemester 2017/18 zurückmelden. Sie werden dann automatisch exmatrikuliert.
Falls Sie sich nicht ganz sicher sind, helfen Ihnen vielleicht auch die Informationen auf der Webseite zur Rückmeldung weiter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn Sie sich sicher sind, dass aus Ihrer Studienordnung hervorgeht, dass Sie nur zur Prüfungsanmeldung, aber nicht zum Abschluss des Studiums immatrikuliert sein müssen, dann ist es ausreichend, wenn Sie den Semesterbeitrag für das Wintersemester nicht überweisen und sich somit nicht für das Wintersemester 2017/18 zurückmelden. Sie werden dann automatisch exmatrikuliert.
Falls Sie sich nicht ganz sicher sind, helfen Ihnen vielleicht auch die Informationen auf der Webseite zur Rückmeldung weiter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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