Bearbeitet Medizinstudium nach Pflegeausbildung
Auf der Internetseite wird auf eine mögliche Änderung der Wartezeitregelung hingewiesen. Nach meinem bestandenen Abitur im Jahr 2017 (Note 1,8) beginne ich erst eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin in Hamburg. Muss ich mich schon nächstes Jahr bewerben um die Wartesemester zu zählen, oder bleibt es Altabiturient gleich ?
Re: Medizinstudium nach Pflegeausbildung
Hallo jasminkloepper,

Laut Artikel 10 des Staatsvertrags
über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung
von März 2016 wird die Auswahl nach Wartezeit bei einer Bewerbung für die Studiengänge, für die das Auswahlverfahren zentral über hochschulstart.de erfolgt (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie) frühestens zum Wintersemester 2018/19 dahin gehend geändert, dass als Wartesemester nur noch die Zahl der Semester gilt, für die sich die Bewerberin oder der Bewerber im jeweiligen Studiengang beworben hat (Bewerbungssemester). D.h. Sie sollten sich im nächsten Jahr in jedem Fall trotz Ihrer Ausbildung schon einmal für Medizin bewerben, sofern Sie eine Auswahl über die Wartezeit anstreben. Mit einer Durchschnittsnote von 1,8 kommt für Sie aber auch eine Auswahl über das Auswahlverfahren der Uni Hamburg in Betracht.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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