Studiengangswechsel und Nachrückverfahren
Verfasst: Do 28. Sep 2017, 07:11
Hallo,
ich habe meinen Studiengang gewechselt und wurde erst im Nachrückverfahren vor knapp einer Woche angenommen. Nun stellt sich mir die Frage, wie das mit dem Semesterbeitrag ist.
Ich habe gelesen, dass man den Zahlungsträger und co einfach vom "alten Studiengang" entnehmen kann. So weit, so gut. Allerdings weiß ich nicht, ab wann ich das machen kann. Meine Unterlagen zur Immatrikulation habe ich alle abgegeben, mein STiNE-account ist allerdings noch auf meinen alten Studiengang ausgelegt. Die normale Frist zu zahlen wäre ja bis 1.10 und ich will auf keinen Fall zu spät bezahlen, aber auch nicht etwa zu früh, da mir gesagt wurde, dass dies auch als "Ich bleibe in meinem alten Studiengang" gewertet werden könne.
Mit freundlichen Grüßen
ich habe meinen Studiengang gewechselt und wurde erst im Nachrückverfahren vor knapp einer Woche angenommen. Nun stellt sich mir die Frage, wie das mit dem Semesterbeitrag ist.
Ich habe gelesen, dass man den Zahlungsträger und co einfach vom "alten Studiengang" entnehmen kann. So weit, so gut. Allerdings weiß ich nicht, ab wann ich das machen kann. Meine Unterlagen zur Immatrikulation habe ich alle abgegeben, mein STiNE-account ist allerdings noch auf meinen alten Studiengang ausgelegt. Die normale Frist zu zahlen wäre ja bis 1.10 und ich will auf keinen Fall zu spät bezahlen, aber auch nicht etwa zu früh, da mir gesagt wurde, dass dies auch als "Ich bleibe in meinem alten Studiengang" gewertet werden könne.
Mit freundlichen Grüßen