Guten Tag,
Ich habe mich für das Studienfach Kunstgeschichte beworben und hoffe nach der Absage auf einen Platz im Zuge des Nachrückverfahrens.
Meine Frage ist nun, ob ich schon vor meiner offiziellen Immatrikulation an Veranstaltungen meines Faches teilnehmen kann, oder inwiefern mir es möglich ist den Stoff aufzuholen.
Hallo NatalieKra,
Das erste Nachrückverfahren für die Bachelorstudiengänge ist bereits abgeschlossen. Wenn Sie bisher keinen Bescheid erhalten haben, wurden Sie nicht berücksichtigt. Zwar besteht die Möglichkeit, dass noch ein zweites Nachrückverfahren durchgeführt wird, die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber sehr gering. Daher sollten Sie zu diesem Zeitpunkt eher davon ausgehen, zu diesem Wintersemester keinen Studienplatz mehr zu erhalten. Sollte wider Erwarten ein zweites Nachrückverfahren erforderlich sein, würde dies vor Beginn der Veranstaltungen statt finden, so dass Sie rechtzeitig zu Beginn der Veranstaltungen immatrikuliert wären.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das erste Nachrückverfahren für die Bachelorstudiengänge ist bereits abgeschlossen. Wenn Sie bisher keinen Bescheid erhalten haben, wurden Sie nicht berücksichtigt. Zwar besteht die Möglichkeit, dass noch ein zweites Nachrückverfahren durchgeführt wird, die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber sehr gering. Daher sollten Sie zu diesem Zeitpunkt eher davon ausgehen, zu diesem Wintersemester keinen Studienplatz mehr zu erhalten. Sollte wider Erwarten ein zweites Nachrückverfahren erforderlich sein, würde dies vor Beginn der Veranstaltungen statt finden, so dass Sie rechtzeitig zu Beginn der Veranstaltungen immatrikuliert wären.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Liebe Frau Schelling,
Ich habe mich für ein Studiumplatz Politikwissenschaft beworben. Im sogenannten Nachrückverfahren wären nur 2 Bewerber vor mir! Immer wieder wurde mir gesagt, dass ich ( im Rahmen des Nachrückverfahrens )sehr gute Chancen habe einen Studiumpatz zu bekommen!. Das erste Nachrückverfahren soll für die Bachelorstudiengänge bereits abgeschlossen sein! Nun hat man mir gestern telefonisch gesagt, dass ich absolut keine Chance mehr habe, bzw. gibt es kein zweites Nachrückverfahren!!
Ehrlich gesagt, mir scheint es das alles intransparent und irgendwie skurril!!
Meine Frage an Sie liebe Frau Schelling: Da ich meine durchschnittliche Note 2,2 hatte (für Politikwissenschaft erforderlich 2,3) und bereits seit einem Jahr auf ein Studiumplatz warte, habe ich das Recht zu erfahren, warum ich abgelehnt bzw. nicht berücksichtigt wurde?
Ich würde gerne vor Ort diesbezüglich Informiert werden, wohin soll ich mich wenden? Und würde es Sinn machen einen Anwalt einzuschalten?.
Ich bin echt deprimiert und möchte unbedingt wissen, warum ich abgelehnt und nicht berücksichtigt wurde! Mehr nicht.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Mit besten Grüßen
Jon
Ich habe mich für ein Studiumplatz Politikwissenschaft beworben. Im sogenannten Nachrückverfahren wären nur 2 Bewerber vor mir! Immer wieder wurde mir gesagt, dass ich ( im Rahmen des Nachrückverfahrens )sehr gute Chancen habe einen Studiumpatz zu bekommen!. Das erste Nachrückverfahren soll für die Bachelorstudiengänge bereits abgeschlossen sein! Nun hat man mir gestern telefonisch gesagt, dass ich absolut keine Chance mehr habe, bzw. gibt es kein zweites Nachrückverfahren!!
Ehrlich gesagt, mir scheint es das alles intransparent und irgendwie skurril!!
Meine Frage an Sie liebe Frau Schelling: Da ich meine durchschnittliche Note 2,2 hatte (für Politikwissenschaft erforderlich 2,3) und bereits seit einem Jahr auf ein Studiumplatz warte, habe ich das Recht zu erfahren, warum ich abgelehnt bzw. nicht berücksichtigt wurde?
Ich würde gerne vor Ort diesbezüglich Informiert werden, wohin soll ich mich wenden? Und würde es Sinn machen einen Anwalt einzuschalten?.
Ich bin echt deprimiert und möchte unbedingt wissen, warum ich abgelehnt und nicht berücksichtigt wurde! Mehr nicht.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Mit besten Grüßen
Jon
Lieber Jon,
Die Erklärung dafür, dass Sie im Hauptverfahren abgelehnt wurden, ist, dass der NC in diesem Jahr leicht anders ausgefallen ist als im letzten Jahr. Im letzten Jahr lag der NC für Politikwissenschaft in der Tat bei 2,3 - in diesem Jahr lag er allerdings bei 2,2: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enfach.pdf Das bedeutet allerdings nicht, dass alle Bewerber/innen mit einer Durchschnittsnote von 2,2 hätten zugelassen werden müssen, sondern nur, dass die Note des Letztzugelassenen 2,2 betrug. Dass Sie mit einer Note von 2,2 keinen Platz erhalten haben, liegt in dem Fall daran, dass sofern bezüglich der letzten zu vergebenden Plätze mehr Bewerbungen mit der gleichen Note vorliegen als noch Plätze zu vergeben sind, das Los entscheidet. Im Hauptverfahren haben Sie also Lospech gehabt.
Dass Sie im Nachrückverfahren nicht berücksichtigt wurden, lag schlicht daran, dass für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft kein Nachrückverfahren statt gefunden hat, da alle Plätze für diesen Studiengang bereits im Hauptverfahren besetzt werden konnten.
Ich hoffe, diese Erläuterung macht Ihnen transparenter, warum Sie zu diesem Wintersemester keinen Studienplatz erhalten konnten. Wenn Sie dennoch noch einmal persönlich mit jemandem über die Gründe Ihrer Ablehnung sprechen möchten, können Sie dies zu den Sprechzeiten des Teams Bewerbung und Zulassung im Campus-Center tun. Sollten Sie Beratung bezüglich Alternativen zu einem Studium für das kommende Jahr benötigen, kommen Sie auch gern zu den Sprechzeiten der Zentralen Studienberatung vorbei. Alle Sprechzeiten finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eiten.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Erklärung dafür, dass Sie im Hauptverfahren abgelehnt wurden, ist, dass der NC in diesem Jahr leicht anders ausgefallen ist als im letzten Jahr. Im letzten Jahr lag der NC für Politikwissenschaft in der Tat bei 2,3 - in diesem Jahr lag er allerdings bei 2,2: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enfach.pdf Das bedeutet allerdings nicht, dass alle Bewerber/innen mit einer Durchschnittsnote von 2,2 hätten zugelassen werden müssen, sondern nur, dass die Note des Letztzugelassenen 2,2 betrug. Dass Sie mit einer Note von 2,2 keinen Platz erhalten haben, liegt in dem Fall daran, dass sofern bezüglich der letzten zu vergebenden Plätze mehr Bewerbungen mit der gleichen Note vorliegen als noch Plätze zu vergeben sind, das Los entscheidet. Im Hauptverfahren haben Sie also Lospech gehabt.
Dass Sie im Nachrückverfahren nicht berücksichtigt wurden, lag schlicht daran, dass für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft kein Nachrückverfahren statt gefunden hat, da alle Plätze für diesen Studiengang bereits im Hauptverfahren besetzt werden konnten.
Ich hoffe, diese Erläuterung macht Ihnen transparenter, warum Sie zu diesem Wintersemester keinen Studienplatz erhalten konnten. Wenn Sie dennoch noch einmal persönlich mit jemandem über die Gründe Ihrer Ablehnung sprechen möchten, können Sie dies zu den Sprechzeiten des Teams Bewerbung und Zulassung im Campus-Center tun. Sollten Sie Beratung bezüglich Alternativen zu einem Studium für das kommende Jahr benötigen, kommen Sie auch gern zu den Sprechzeiten der Zentralen Studienberatung vorbei. Alle Sprechzeiten finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eiten.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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