FSJ/FÖJ
Verfasst: Fr 26. Jun 2015, 13:13
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mich vorhin bei Ihnen an der Uni für das Fach Psychologie beworben. Allerdings würde ich im folgenden Jahr eventuell gerne ein FSJ oder FÖJ leisten und habe dazu einige Fragen. Hat man sowohl bei einem FSJ, als auch bei einem FÖJ ein Recht auf Rückstellung, wenn ich in diesem Jahr angenommen werde? Gilt dieser Anspruch nur für einen 12 monatigen Dienst oder auch bei einem 6 monatigen Dienst? Kann ich in diesem Fall den 6 monatigen Dienst auch erst einige Monate nach der möglichen Zulassung bei Ihnen antreten oder habe ich dann keinen Anspruch auf Rückstellung? Und bis wann muss der Dienst beendet sein, damit ich mich im nächsten Jahr dann mit Rückstellungsbescheid erneut bei Ihnen bewerben kann?
Mit freundlich Grüßen
Ich habe mich vorhin bei Ihnen an der Uni für das Fach Psychologie beworben. Allerdings würde ich im folgenden Jahr eventuell gerne ein FSJ oder FÖJ leisten und habe dazu einige Fragen. Hat man sowohl bei einem FSJ, als auch bei einem FÖJ ein Recht auf Rückstellung, wenn ich in diesem Jahr angenommen werde? Gilt dieser Anspruch nur für einen 12 monatigen Dienst oder auch bei einem 6 monatigen Dienst? Kann ich in diesem Fall den 6 monatigen Dienst auch erst einige Monate nach der möglichen Zulassung bei Ihnen antreten oder habe ich dann keinen Anspruch auf Rückstellung? Und bis wann muss der Dienst beendet sein, damit ich mich im nächsten Jahr dann mit Rückstellungsbescheid erneut bei Ihnen bewerben kann?
Mit freundlich Grüßen