Hallo liebes Campus-Center Team,
ich bin in meinem letzten Mastersemester und schreibe momentan an meiner Masterarbeit.
Da ich aus persönlichen Gründen nach Wien gezogen bin, möchte ich hier neben der MA-Arbeit auch einen Teilzeitjob anfangen. Momentan bin ich noch in Deutschland bei meinem Vater privat Krankenversichert.
Meine Frage ist, ob ich mich in Österreich krankenversichern kann bzw. muss obwohl ich noch in Hamburg als Studentin eingeschrieben bin. Könnt ihr mir da weiterhelfen? Vielen Dank für eure Hilfe.
Viele Grüße,
Lisa Fornell
Liebe Frau Fornell,
Sie müssen von Seite der Uni Hamburg aus nicht in Österreich krankenversichert sein, wenn Sie nach Österreich gezogen sind.
Wenn Sie eine österreichische Krankenversicherung (zum Beispiel für Ihren Job) abschließen wollen, dann geben Sie bitte über das folgende Kontaktformular unter Angabe Ihrer Matrikelnummer Bescheid, dass sich Ihre Krankenversicherung geändert hat: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc Sie müssen dann einen Nachweis der österreichischen Krankenversicherung einreichen und zudem benötigen Sie eine Bescheinigung zur Befreiung der Krankenversicherungspflicht von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse, sofern Sie mit der neuen Krankenversicherung keine EU-Krankenversicherungskarte erhalten. Sofern Sie so eine Karte erhalten, reicht als Nachweis eine Kopie dieser Karte.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie müssen von Seite der Uni Hamburg aus nicht in Österreich krankenversichert sein, wenn Sie nach Österreich gezogen sind.
Wenn Sie eine österreichische Krankenversicherung (zum Beispiel für Ihren Job) abschließen wollen, dann geben Sie bitte über das folgende Kontaktformular unter Angabe Ihrer Matrikelnummer Bescheid, dass sich Ihre Krankenversicherung geändert hat: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc Sie müssen dann einen Nachweis der österreichischen Krankenversicherung einreichen und zudem benötigen Sie eine Bescheinigung zur Befreiung der Krankenversicherungspflicht von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse, sofern Sie mit der neuen Krankenversicherung keine EU-Krankenversicherungskarte erhalten. Sofern Sie so eine Karte erhalten, reicht als Nachweis eine Kopie dieser Karte.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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