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Einige Fragen nach der Exmatrikulation

Verfasst: So 8. Okt 2017, 18:42
von Casus Beli
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich gegen Ende des letzten Semesters exmatrikuliert, in dem ich einen Antrag auf Exmatrikulation gestellt habe, da ich demnächst eine Ausbildung beginnen möchte.
Auch habe ich schon die Exmatrikulationsbescheinigung erhalten. Ich habe aber noch einige Fragen, die noch nicht ganz geklärt sind.

1. Bin ich jetzt endgültig exmatrikuliert oder muss ich noch etwas an Formalien tun? Sprich muss ich noch etwas mit der Universität erledigen?

2. Ich hatte auch BAFÖG erhalten. Ich war im 3 Fach Semester und BAFÖG wird immer für zwei Semester gezahlt wird. Weiß das BAFÖG Amt bescheid, dass ich exmatrikuliert bin oder muss ich denen noch meine Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen?

3. Muss man bei einem nicht abgeschlossenem Studium den vollen Bafög-Beitrag zurückzahlen oder nur den halben?

Ich bedanke mich im voraus.

Re: Einige Fragen nach der Exmatrikulation

Verfasst: Mo 9. Okt 2017, 19:40
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Casus Beli,

Wenn Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung erhalten haben, gibt es nichts weiter zu tun - Sie sind dann exmatrikuliert. Dem BAföG-Amt müssen Sie allerdings selbst Bescheid geben - die Universität tut das nicht für Sie. Für die Rückzahlung des BAföG macht es keinen Unterschied, ob Sie das Studium abgeschlossen oder abgebrochen haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling