Hallo,
ich möchte gerne von einem Voll- in ein Teilzeitstudium wechseln. Was müsste ich tun um den Wechsel machen zu können? Muss ich mir einen Termin beim Campus Center holen oder zu den regulären Sprechzeiten kommen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Aurora1987,
Um in ein Teilzeitstudium zu wechseln, müssen Sie einen Antrag auf Teilzeitstudium stellen - dies tun Sie über STiNE. Den Antrag finden Sie dort unter "Studium" -> Anträge. Der Antrag auf Teilzeitstudium ist allerdings spätestens mit fristgerechter Rückmeldung einzureichen. Später eingehende Anträge können erst für das nächst folgende Semester berücksichtigt werden. Daher können Sie für das Wintersemester 2017/18 keinen Antrag mehr stellen. In den meisten Studiengängen können Sie aber auch ohne den Status eines Teilzeitstudierenden weniger Leistungen pro Semester erbringen als es im Vollzeitstudium laut Studienplan vorgesehen ist. Dazu sollten Sie sich noch einmal in dem für Ihren Studiengang verantwortlichen Studienbüro beraten lassen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Um in ein Teilzeitstudium zu wechseln, müssen Sie einen Antrag auf Teilzeitstudium stellen - dies tun Sie über STiNE. Den Antrag finden Sie dort unter "Studium" -> Anträge. Der Antrag auf Teilzeitstudium ist allerdings spätestens mit fristgerechter Rückmeldung einzureichen. Später eingehende Anträge können erst für das nächst folgende Semester berücksichtigt werden. Daher können Sie für das Wintersemester 2017/18 keinen Antrag mehr stellen. In den meisten Studiengängen können Sie aber auch ohne den Status eines Teilzeitstudierenden weniger Leistungen pro Semester erbringen als es im Vollzeitstudium laut Studienplan vorgesehen ist. Dazu sollten Sie sich noch einmal in dem für Ihren Studiengang verantwortlichen Studienbüro beraten lassen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Mir wurde im Studienbüro gesagt, dass ein Umwandlung von einem Voll- in ein Teilzeitstudium möglich wäre, wenn ich einen Nachweis bringe, dass ich einen Job hätte.
Da ich nur noch 6LP brauche muss ich ein Jahr verlängern und das Studienbüro meinte, man könne ein Teilzeitstudium machen und dann das Wintersemester arbeiten und dann im Sommersemester die Leistungen erbringen, da im Wintersemester nichts für meinen Studiengang angeboten wird oder ich die Leistungen schon erbracht habe.
Wie viele Stunden könnte ich nebenbei arbeiten? Gibt es da eine feste Stundenanzahl?
Mit freundlichen Grüßen
Aurora1987
Mir wurde im Studienbüro gesagt, dass ein Umwandlung von einem Voll- in ein Teilzeitstudium möglich wäre, wenn ich einen Nachweis bringe, dass ich einen Job hätte.
Da ich nur noch 6LP brauche muss ich ein Jahr verlängern und das Studienbüro meinte, man könne ein Teilzeitstudium machen und dann das Wintersemester arbeiten und dann im Sommersemester die Leistungen erbringen, da im Wintersemester nichts für meinen Studiengang angeboten wird oder ich die Leistungen schon erbracht habe.
Wie viele Stunden könnte ich nebenbei arbeiten? Gibt es da eine feste Stundenanzahl?
Mit freundlichen Grüßen
Aurora1987
Hallo Aurora1987,
Wenn Sie regelmäßig mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, ist dies in der Tat ein ausreichender Grund für ein Teilzeitstudium - allerdings kann ein Vollzeitstudium auch nicht im laufenden Semester in ein Teilzeitstudium umgewandelt werden, wenn Sie den Job erst im laufenden Semester aufnehmen oder Ihre Stundenzahl in einem bestehenden Job erhöhen. Die Umwandlung ist auch dann erst wieder zum Folgesemester möglich. In der Regel stellt es aber kein Problem dar, wenn Sie in Vollzeit studieren und in einem Semester einmal keine Leistungen erbringen. Das bedeutet, Sie könnten auch als Vollzeitstudierende/r das Wintersemester Ihrem Job widmen und keine Leistungen erbringen. Dies sollten Sie noch einmal mit Ihrem Studienbüro abklären.
Eine Höchstgrenze für die Arbeitszeit gibt es nicht. Sie sollten dazu aber beachten, dass Studierende, die regelmäßig mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Studierende gelten und damit beim Überschreiten dieser Grenze hinsichtlich Krankenversicherung, Rentenversicherung etc. voll beitragspflichtig werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie regelmäßig mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, ist dies in der Tat ein ausreichender Grund für ein Teilzeitstudium - allerdings kann ein Vollzeitstudium auch nicht im laufenden Semester in ein Teilzeitstudium umgewandelt werden, wenn Sie den Job erst im laufenden Semester aufnehmen oder Ihre Stundenzahl in einem bestehenden Job erhöhen. Die Umwandlung ist auch dann erst wieder zum Folgesemester möglich. In der Regel stellt es aber kein Problem dar, wenn Sie in Vollzeit studieren und in einem Semester einmal keine Leistungen erbringen. Das bedeutet, Sie könnten auch als Vollzeitstudierende/r das Wintersemester Ihrem Job widmen und keine Leistungen erbringen. Dies sollten Sie noch einmal mit Ihrem Studienbüro abklären.
Eine Höchstgrenze für die Arbeitszeit gibt es nicht. Sie sollten dazu aber beachten, dass Studierende, die regelmäßig mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Studierende gelten und damit beim Überschreiten dieser Grenze hinsichtlich Krankenversicherung, Rentenversicherung etc. voll beitragspflichtig werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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