Guten Tag,
Leider konnte ich auf der Homepage noch nichts bezüglich einem Teilzeitstudium für Lehramt an beruflichen Schulen finden.
Meine Ausbildung zur Hotelfachfrau habe ich über die IHK abgeschlossen. Danach machte ich die Ausbilder Eignungsprüfung. Derzeit studiere ich Hotelbetriebswirtschaft am Gastronomischen Bildungszentrum Koblenz. Kann man das Lehramtsstudium in einem Teilzeit Studium ablegen?
Gibt es einen NC für das Studium? wenn ja, richtet dieser sich nach meinem Abitur oder nach meiner Ausbildung?
Wie muss ich zur Bewerbung genau vorgehen, nachdem ich schon 4 Semester Forstwissenschaft studiert habe.
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen
Gelfa Süß
Liebe Frau Süß,
Sie können das Lehramtsstudium in Teilzeit absolvieren. Genauere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/teilzeitstudium
Die NC-Werte für die Lehramtsstudiengänge aus den vergangenen Jahren finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aemter.pdf Bei der Bewerbung geben Sie die Note Ihres Abiturs an, d.h. diese ist für den NC relevant. Dass Sie vorher schon etwas anderes studiert haben, spielt für die Bewerbung an der Uni Hamburg keine Rolle. Sie bewerben sich dennoch als Studienanfängerin, da Sie sich für einen andere Studiengang bewerben. Informationen zur Bewerbung finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/bewerbung
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie können das Lehramtsstudium in Teilzeit absolvieren. Genauere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/teilzeitstudium
Die NC-Werte für die Lehramtsstudiengänge aus den vergangenen Jahren finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aemter.pdf Bei der Bewerbung geben Sie die Note Ihres Abiturs an, d.h. diese ist für den NC relevant. Dass Sie vorher schon etwas anderes studiert haben, spielt für die Bewerbung an der Uni Hamburg keine Rolle. Sie bewerben sich dennoch als Studienanfängerin, da Sie sich für einen andere Studiengang bewerben. Informationen zur Bewerbung finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/bewerbung
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schelling,
meine Wartesemester werden ja trotz Angabe der Abiturnote berücksichtigt oder? Also den Hotelbetriebswirt mache ich ja an einer privaten Schule.
Man muss ja eine Ausbildung vorweisen, um in HH Berufsschullehramt studieren zu dürfen. Dennoch, hat weder die Note der Ausbildung und der Betriebswirt irgendeinen Einfluss auf den Studienplatz?
Vielleicht ist es einfacher, wenn ich zu einer persönlichen Sprechstunde komme?
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen
Gelfa Süß
meine Wartesemester werden ja trotz Angabe der Abiturnote berücksichtigt oder? Also den Hotelbetriebswirt mache ich ja an einer privaten Schule.
Man muss ja eine Ausbildung vorweisen, um in HH Berufsschullehramt studieren zu dürfen. Dennoch, hat weder die Note der Ausbildung und der Betriebswirt irgendeinen Einfluss auf den Studienplatz?
Vielleicht ist es einfacher, wenn ich zu einer persönlichen Sprechstunde komme?
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen
Gelfa Süß
Liebe Frau Süß,
Ihre Wartesemester werden in jedem Fall berücksichtigt: Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Studienzeiten an einer privaten deutschen Hochschule werden nicht als Studienzeit angesehen. (siehe Hinweis unten)
Die Note Ihrer Ausbildung zur Hotelfachfrau wird bei der Bewerbung in der Tat nicht berücksichtigt. Eine abgeschlossene Ausbildung in einem der Beruflichen Fachrichtung entsprechenden Beruf ist zwar für eine Bewerbung für das Lehramt an Beruflichen Schulen Voraussetzung, die Note findet aber keinen Eingang in das Auswahlverfahren.
Etwas anders könnte es bezüglich der Fortbildung zur Hotelbetriebswirtin aussehen. Laut Ihrer Beschreibung in Ihrer ersten Nachricht handelt es sich dabei um ein Studium und nicht um eine Fortbildung, daher hatte ich dazu zunächst nichts weiter geschrieben. Mit bestimmten Fortbildungsabschlüssen erwirbt man eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, d.h. sie sind gleichwertig zum Abitur. Bei Vorliegen dieser Abschlüsse ist es also möglich, sich alternativ zur Bewerbung mit der Abiturnote mit der Abschlussnote der Fortbildungsprüfung zu bewerben. Die Noten werden dabei auch hier nicht miteinander verrechnet, sondern man muss sich für eine der beiden Noten entscheiden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Ob der Abschluss, den Sie erwerben, zu dieser Art von Fortbildungsprüfungen gehört, kann ich allerdings auf der Basis der Informationen, die Sie mir geben, nicht beurteilen - auch die Webseite des Gastronomischen Bildungszentrums Koblenz gibt darüber nicht ausreichend Aufschluss. Gut wäre es daher, wenn Sie uns das Abschlusszeugnis der Fortbildung einmal zuschicken könnten, damit geprüft werden kann, ob sie sich mit dem Abschluss alternativ zu Ihrem Abitur bewerben können. Dies können Sie über das folgende Formular tun: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Dazu gibt es allerdings zwei Dinge zu beachten: Sollten Sie die Fortbildung nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist (15.07.) vollständig abgeschlossen haben (d.h. das Abschlusszeugnis muss Ihnen vorliegen), ist eine Bewerbung mit der Note der Fortbildung in diesem Jahr nicht mehr möglich. Darüber hinaus wird Ihnen bei einer Bewerbung mit dieser Note die Zeit seit Ihrem Abitur nicht als Wartezeit angerechnet, da dann nur die Zeit, die seit dem Abschluss der Fortbildung vergangen ist, als Wartezeit zählt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ihre Wartesemester werden in jedem Fall berücksichtigt: Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Studienzeiten an einer privaten deutschen Hochschule werden nicht als Studienzeit angesehen. (siehe Hinweis unten)
Die Note Ihrer Ausbildung zur Hotelfachfrau wird bei der Bewerbung in der Tat nicht berücksichtigt. Eine abgeschlossene Ausbildung in einem der Beruflichen Fachrichtung entsprechenden Beruf ist zwar für eine Bewerbung für das Lehramt an Beruflichen Schulen Voraussetzung, die Note findet aber keinen Eingang in das Auswahlverfahren.
Etwas anders könnte es bezüglich der Fortbildung zur Hotelbetriebswirtin aussehen. Laut Ihrer Beschreibung in Ihrer ersten Nachricht handelt es sich dabei um ein Studium und nicht um eine Fortbildung, daher hatte ich dazu zunächst nichts weiter geschrieben. Mit bestimmten Fortbildungsabschlüssen erwirbt man eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, d.h. sie sind gleichwertig zum Abitur. Bei Vorliegen dieser Abschlüsse ist es also möglich, sich alternativ zur Bewerbung mit der Abiturnote mit der Abschlussnote der Fortbildungsprüfung zu bewerben. Die Noten werden dabei auch hier nicht miteinander verrechnet, sondern man muss sich für eine der beiden Noten entscheiden. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Ob der Abschluss, den Sie erwerben, zu dieser Art von Fortbildungsprüfungen gehört, kann ich allerdings auf der Basis der Informationen, die Sie mir geben, nicht beurteilen - auch die Webseite des Gastronomischen Bildungszentrums Koblenz gibt darüber nicht ausreichend Aufschluss. Gut wäre es daher, wenn Sie uns das Abschlusszeugnis der Fortbildung einmal zuschicken könnten, damit geprüft werden kann, ob sie sich mit dem Abschluss alternativ zu Ihrem Abitur bewerben können. Dies können Sie über das folgende Formular tun: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Dazu gibt es allerdings zwei Dinge zu beachten: Sollten Sie die Fortbildung nicht bis zum Ende der Bewerbungsfrist (15.07.) vollständig abgeschlossen haben (d.h. das Abschlusszeugnis muss Ihnen vorliegen), ist eine Bewerbung mit der Note der Fortbildung in diesem Jahr nicht mehr möglich. Darüber hinaus wird Ihnen bei einer Bewerbung mit dieser Note die Zeit seit Ihrem Abitur nicht als Wartezeit angerechnet, da dann nur die Zeit, die seit dem Abschluss der Fortbildung vergangen ist, als Wartezeit zählt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Liebe Frau Schelling,
herzlichen Dank für Ihre schnelle und sehr hilfreiche Rückmeldung.
Den Hotelbetriebswirt habe ich erst ab Oktober in der Tasche. Somit ist die Bewerbung darüber für dieses Jahr definitiv hinfällig.
Nach dem Abitur habe ich 3Semester Forstwissenschaft studiert. Diese aber dann abgebrochen um in die Gastronomie zu gehen. Zählen meine Wartesemester dann ab dem Zeitpunkt des Abbrechens oder klappt das ganze über die Wartesemester dann generell nicht mehr?
Herzlichen Dank
Gelfa Süß
herzlichen Dank für Ihre schnelle und sehr hilfreiche Rückmeldung.
Den Hotelbetriebswirt habe ich erst ab Oktober in der Tasche. Somit ist die Bewerbung darüber für dieses Jahr definitiv hinfällig.
Nach dem Abitur habe ich 3Semester Forstwissenschaft studiert. Diese aber dann abgebrochen um in die Gastronomie zu gehen. Zählen meine Wartesemester dann ab dem Zeitpunkt des Abbrechens oder klappt das ganze über die Wartesemester dann generell nicht mehr?
Herzlichen Dank
Gelfa Süß
Liebe Frau Süß,
Die Wartezeit wird Ihnen trotz des abgebrochenen Studiums angerechnet. Nur die 3 Semester, in denen Sie für Forstwirtschaft eingeschrieben waren, werden nicht als Wartezeit gezählt, diese müssen Sie also bei der Berechnung Ihrer Wartezeit abziehen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Wartezeit wird Ihnen trotz des abgebrochenen Studiums angerechnet. Nur die 3 Semester, in denen Sie für Forstwirtschaft eingeschrieben waren, werden nicht als Wartezeit gezählt, diese müssen Sie also bei der Berechnung Ihrer Wartezeit abziehen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung
Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
- einer deutschen staatlichen Hochschule,
- einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule