Nicht-EU-Bewerber aus CH
Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 22:18
Guten Abend,
ich habe diesen Sommer an einem deutschsprachigen Gymnasium in der Schweiz meine Matur (Abitur) absolviert und interessiere mich jetzt für ein Studium an der Universität Hamburg zum WiSe 18/19.
Nun habe ich mich über die Zulassungsvoraussetzungen für internationale Studenten informiert und festgestellt, dass ich mit einer schweizerischen Hochschulzugangsberechtigung in das Nicht-EU-Punktesystem falle.
Mit etwas Entsetzen musste ich ebenfalls feststellen, dass ich, um möglichst viele Bonuspunkte zu sammeln, besonders gute Deutschkenntnisse mit Zertifikaten nachweisen, diverse Studierfähigkeitstests absolvieren oder mir eventuell ein deutsches Förderstipendium für begabte Studierende suchen muss (die sozialen Kriterien werden auf die CH ja niemals zutreffen).
Ich bin etwas verunsichert, besonders bzgl. der Deutschkenntnisse: der Unterricht wird in der Schweiz ab der 1. Klasse (neuerdings bereits im Kindergarten) auf Deutsch gehalten, ist also keine Fremdsprache. Hinzu kommt, dass ich mit Deutsch als Muttersprache aufgewachsen bin und die deutsche Staatsbürgerschaft besitze.
Ausserdem beschäftigen mich folgende Fragen:
Warum muss ich als Schweizer anhand eines Studierfähigkeitstests meine kognitiven Fähigkeiten testen, doch Bewerber aus EU-Staaten nicht?
Warum muss ich als Schweizer anhand eines Studienkollegs entsprechende sprachliche, fachliche und methodische Voraussetzungen beweisen, doch Bewerber aus EU-Staaten nicht?
Ich wage zu behaupten, dass das schweizerische Schulsystem (inkl. dem vermittelten Stoff) im Gegensatz zu Schulsystemen vieler anderer EU-Staaten dem deutschen sehr viel näher ist.
Wird die Schweiz also effektiv aufgrund ihrer Nicht-EU-Zugehörigkeit so gehandelt? Spielen auch bilaterale Abkommen, Bologna-Reform etc. keine Rolle? (Falls ja; herzlichen Dank Schweizer Stimmvolk…)
Mir ist bewusst, dass ich in keinster Weise verpflichtet bin, diese Kurse und Prüfungen zu absolvieren, doch erscheint mir die Chance auf einen Studienplatz ohne diese gesammelten Punkte eher gering und das Absolvieren der Kurse und Prüfungen kostet Zeit (Studienkolleg 1 Jahr + erneute Bewerbung, ...) und nicht zuletzt ein bisschen was an Geld.
Ich möchte mich deshalb, ohne anmaßend zu klingen, noch einmal vergewissern, ob für die Schweiz keine Ausnahmeregelung bezüglich der Zulassungsvorausetzungen gilt.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
Jonas
ich habe diesen Sommer an einem deutschsprachigen Gymnasium in der Schweiz meine Matur (Abitur) absolviert und interessiere mich jetzt für ein Studium an der Universität Hamburg zum WiSe 18/19.
Nun habe ich mich über die Zulassungsvoraussetzungen für internationale Studenten informiert und festgestellt, dass ich mit einer schweizerischen Hochschulzugangsberechtigung in das Nicht-EU-Punktesystem falle.
Mit etwas Entsetzen musste ich ebenfalls feststellen, dass ich, um möglichst viele Bonuspunkte zu sammeln, besonders gute Deutschkenntnisse mit Zertifikaten nachweisen, diverse Studierfähigkeitstests absolvieren oder mir eventuell ein deutsches Förderstipendium für begabte Studierende suchen muss (die sozialen Kriterien werden auf die CH ja niemals zutreffen).
Ich bin etwas verunsichert, besonders bzgl. der Deutschkenntnisse: der Unterricht wird in der Schweiz ab der 1. Klasse (neuerdings bereits im Kindergarten) auf Deutsch gehalten, ist also keine Fremdsprache. Hinzu kommt, dass ich mit Deutsch als Muttersprache aufgewachsen bin und die deutsche Staatsbürgerschaft besitze.
Ausserdem beschäftigen mich folgende Fragen:
Warum muss ich als Schweizer anhand eines Studierfähigkeitstests meine kognitiven Fähigkeiten testen, doch Bewerber aus EU-Staaten nicht?
Warum muss ich als Schweizer anhand eines Studienkollegs entsprechende sprachliche, fachliche und methodische Voraussetzungen beweisen, doch Bewerber aus EU-Staaten nicht?
Ich wage zu behaupten, dass das schweizerische Schulsystem (inkl. dem vermittelten Stoff) im Gegensatz zu Schulsystemen vieler anderer EU-Staaten dem deutschen sehr viel näher ist.
Wird die Schweiz also effektiv aufgrund ihrer Nicht-EU-Zugehörigkeit so gehandelt? Spielen auch bilaterale Abkommen, Bologna-Reform etc. keine Rolle? (Falls ja; herzlichen Dank Schweizer Stimmvolk…)
Mir ist bewusst, dass ich in keinster Weise verpflichtet bin, diese Kurse und Prüfungen zu absolvieren, doch erscheint mir die Chance auf einen Studienplatz ohne diese gesammelten Punkte eher gering und das Absolvieren der Kurse und Prüfungen kostet Zeit (Studienkolleg 1 Jahr + erneute Bewerbung, ...) und nicht zuletzt ein bisschen was an Geld.
Ich möchte mich deshalb, ohne anmaßend zu klingen, noch einmal vergewissern, ob für die Schweiz keine Ausnahmeregelung bezüglich der Zulassungsvorausetzungen gilt.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
Jonas