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Nicht-EU-Bewerber aus CH

Verfasst: Mi 18. Okt 2017, 22:18
von jonasbaumer
Guten Abend,

ich habe diesen Sommer an einem deutschsprachigen Gymnasium in der Schweiz meine Matur (Abitur) absolviert und interessiere mich jetzt für ein Studium an der Universität Hamburg zum WiSe 18/19.
Nun habe ich mich über die Zulassungsvoraussetzungen für internationale Studenten informiert und festgestellt, dass ich mit einer schweizerischen Hochschulzugangsberechtigung in das Nicht-EU-Punktesystem falle.
Mit etwas Entsetzen musste ich ebenfalls feststellen, dass ich, um möglichst viele Bonuspunkte zu sammeln, besonders gute Deutschkenntnisse mit Zertifikaten nachweisen, diverse Studierfähigkeitstests absolvieren oder mir eventuell ein deutsches Förderstipendium für begabte Studierende suchen muss (die sozialen Kriterien werden auf die CH ja niemals zutreffen).

Ich bin etwas verunsichert, besonders bzgl. der Deutschkenntnisse: der Unterricht wird in der Schweiz ab der 1. Klasse (neuerdings bereits im Kindergarten) auf Deutsch gehalten, ist also keine Fremdsprache. Hinzu kommt, dass ich mit Deutsch als Muttersprache aufgewachsen bin und die deutsche Staatsbürgerschaft besitze.

Ausserdem beschäftigen mich folgende Fragen:
Warum muss ich als Schweizer anhand eines Studierfähigkeitstests meine kognitiven Fähigkeiten testen, doch Bewerber aus EU-Staaten nicht?

Warum muss ich als Schweizer anhand eines Studienkollegs entsprechende sprachliche, fachliche und methodische Voraussetzungen beweisen, doch Bewerber aus EU-Staaten nicht?
Ich wage zu behaupten, dass das schweizerische Schulsystem (inkl. dem vermittelten Stoff) im Gegensatz zu Schulsystemen vieler anderer EU-Staaten dem deutschen sehr viel näher ist.

Wird die Schweiz also effektiv aufgrund ihrer Nicht-EU-Zugehörigkeit so gehandelt? Spielen auch bilaterale Abkommen, Bologna-Reform etc. keine Rolle? (Falls ja; herzlichen Dank Schweizer Stimmvolk…)

Mir ist bewusst, dass ich in keinster Weise verpflichtet bin, diese Kurse und Prüfungen zu absolvieren, doch erscheint mir die Chance auf einen Studienplatz ohne diese gesammelten Punkte eher gering und das Absolvieren der Kurse und Prüfungen kostet Zeit (Studienkolleg 1 Jahr + erneute Bewerbung, ...) und nicht zuletzt ein bisschen was an Geld.

Ich möchte mich deshalb, ohne anmaßend zu klingen, noch einmal vergewissern, ob für die Schweiz keine Ausnahmeregelung bezüglich der Zulassungsvorausetzungen gilt.

Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen,

Jonas

Re: Nicht-EU-Bewerber aus CH

Verfasst: Do 19. Okt 2017, 20:27
von Campus-Center - Birte Schelling
Lieber Jonas,

Es ist richtig, dass Bürger der Schweiz in die Gruppe der Nicht-EU-Bewerber fallen und damit für sie das Bonuspunktesystem greift. Dies liegt, wie Sie richtig vermuten, schlicht daran, dass die Schweiz nicht zur EU gehört. Wenn Sie aber zusätzlich zu Ihrer Schweizer Staatsbürgerschaft auch die deutsche Staatsbürgerschaft haben, fallen Sie nicht in die Gruppe der Nicht-EU-Bewerber/innen. In diesem Fall bewerben Sie sich als Deutscher und die Bonuspunkteregelung gilt für Sie nicht.

Dennoch sage ich aber etwas zu Ihren Fragen zur Bonuspunkteregelung, da es Schweizer geben könnte, die nicht zusätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die gleiche Fragen haben wie Sie: Das Bonuspunktesystem hat nicht den Hintergrund, Bürger/innen aus Nicht-EU-Staaten vor eine zusätzliche Hürde zu stellen, indem man ihnen Tests auferlegt, weil Zweifel an ihrer Studierfähigkeit bestehen würden. Hintergrund des Bonuspunktesystems ist vielmehr, dass es für die Vergabe der Studienplätze an Nicht-EU-Bürger/innen eine eigene Quote von 10% der Plätze (für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie sind es nur 5%) gibt, innerhalb derer nur die Bewerber/innen aus Nicht-EU-Staaten miteinander um die Plätze konkurrieren. Diese Quote ist gesetzlich im §3 des Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hamburg (Hochschulzulassungsgesetz - HZG) festgelegt. Für die Auswahl in dieser Quote könnte man nun natürlich auch nur die Durchschnittsnoten der Schulabschlüsse der Bewerber/innen heran ziehen. Da die Benotungspraxis weltweit aber sehr uneinheitlich ist, soll die Bonuspunkteregelung zur Chancengleichheit beitragen und gerade nicht als zusätzliche Hürde dienen. Es geht also nicht darum, dass Bewerber/innen aus Nicht-EU-Staaten aufgrund ihrer Schulabschlüsse weniger zugetraut würde und sie daher ihre kognitiven Fähigkeiten zusätzlich unter Beweis stellen sollen. Der Studierfähigkeitstest TestAS, durch den man bei einem guten Ergebnis zusätzliche Bonuspunkte sammeln kann, dient genau wie die Abiturnote als Bewertungskriterium der Eignung und Motivation der Bewerber/innen. Es wird also für die Auswahl in der Quote für Bürger/innen aus Nicht-EU-Staaten der gleiche Maßstab (Eignung und Motivation) angelegt wie bei der Auswahl im regulären Auswahlverfahren für Deutsche und den Deutschen Gleichgestellten (z.B. EU-Bürger), lediglich die Art des Nachweises unterscheidet sich.

Nun zu den Besonderheiten, die für Bewerber/innen mit einer Schweizer Matura gelten: Wenn Sie Ihre Matura an einer deutschsprachigen Schule in der Schweiz erworben haben, müssen Sie Ihre Deutschkenntnisse natürlich nicht noch einmal nachweisen, d.h. der Deutschnachweis, der von allen ausländischen Bewerber/innen (auch von Deutschen und EU-Bürgern mit einem ausländischen Schulabschluss) als Zugangsvoraussetzung für das Studium verlangt wird, fällt für Sie weg. Wenn Schweizer Bewerber/innen aber Bonuspunkte für ihre Deutschkenntnisse erhalten möchten, müssen sie auch mit einer Schweizer Matura ein Zertifikat über ihre Deutschkenntnisse auf einem bestimmten Niveau einreichen. Damit sind Schweizer Bewerber/innen mit der Muttersprache Deutsch gegenüber den anderen Nicht-EU-Bewerber/innen sogar ein wenig im Vorteil, da es für sie ein Leichtes sein wird, einen entsprechenden Test mit einem sehr guten Ergebnis zu absolvieren. Da Sie aber, wie oben erläutert, mit einer deutschen Staatsbürgerschaft nicht unter die Bonuspunkteregelung fallen, ist für Sie also kein zusätzlicher Deutschnachweis erforderlich.

Ein Studienkolleg müssen Sie, wenn Sie über eine Schweizer Matura verfügen, in der Regel nicht besuchen. Ausnahmen sind hier Kantonale Maturitätszeugnisse ohne eidgenössische Anerkennung - Bewerber/innen mit diesem Abschluss müssen ein Studienkolleg besuchen. Der Besuch des Studienkollegs hat, obwohl er mit Bonuspunkten honoriert wird, einen anderen Hintergrund als den Erwerb von Bonuspunkten. Ein Studienkolleg müssen alle potentiellen Bewerber/innen besuchen, deren ausländische Schulabschlüsse nicht gleichwertig mit dem deutschen Abitur sind - unabhängig davon, ob der Schulabschluss aus einem EU-Land oder einem Nicht-EU-Land stammt und unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Der Besuch des Studienkollegs dient so dem Erwerb einer Zugangsberechtigung für deutsche Hochschulen, d.h. er ist bei vielen ausländischen Schulabschlüssen eine Voraussetzung dafür, dass man sich überhaupt an einer deutschen Hochschule bewerben kann. Die Uni Hamburg vergibt für das erfolgreiche Ablegen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg dann darüber hinaus Bonuspunkte, da dieser Besuch einerseits gute Deutschkenntnisse sicher stellt und andererseits eine hohe Motivation und gute Vorbereitung auf das Studium und damit Eignung demonstriert. Hierzu ist außerdem wichtig, dass Bonuspunkte nur entweder für sehr gute Deutschkenntnisse oder für das erfolgreiche Ablegen der Feststellungsprüfung vergeben werden - wer beides nachweisen kann, erhält nicht die doppelte Anzahl von Bonuspunkten.

Ich hoffe, das klärt Ihre Fragen ein wenig auf und macht verständlicher, warum die Schweiz nicht von der Bonuspunkteregelung ausgenommen ist.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling