Bearbeitet Berufsbegleitendes Studium - JURA
Hallo,
ich arbeite als Rechtsanwaltsfachangestellte in Hamburg und würde gerne berufsbegleitend Jura studieren.

Vor der Ausbildung habe ich 10 Semester Jura studiert und stand vorm Examen- bin dann erkrankt.

Ich habe gelesen, dass Jura als berufsbegleitendes Studium nicht als Fach angeboten wird.

Meine Frage daher: Gibt es einen Studiengang, wie Wirtschaftsrecht oder irgendetwas in der Art, welcher berufsbegleitend angeboten wird, den ich belegen kann?

Oder besteht eine andere Möglichkeit - außer Fernstudium-für mich einen universitären Abschluss in einem rechtswissenschaftsähnlichem Studium zu erlangen.

Ein Teilzeitstudium kommt überhaupt nicht in Betracht, oder geht das doch?

Vielen Dank im Voraus
Re: Berufsbegleitendes Studium - JURA
Hallo wanke,

Der Studiengang Rechtswissenschaft wird an der Uni Hamburg nicht in berufsbegleitender Form angeboten, d.h. in der Form, dass speziell die Bedürfnisse und Anforderungen von Berufstätigen berücksichtigt werden, beispielsweise in dem die Kurse abends, am Wochenende oder als Blockunterricht angeboten werden. Dies gilt auch für verwandte Studiengänge. Ein berufsbegleitendes Studium wird an der Uni Hamburg nur für wenige, zumeist kostenpflichtige Studiengänge angeboten (z.B. in einigen weiterbildenden Masterstudiengängen).

Ein Studium in Teilzeit ist aber im Studiengang Rechtswissenschaft unter bestimmten Bedingungen, wie z.B. Berufstätigkeit in einem bestimmten Umfang, möglich. Teilzeitstudierende nehmen allerdings an der Uni Hamburg zusammen mit Vollzeitstudierenden am regulären Lehrbetrieb teil, nur mit reduziertem Zeitaufwand. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/teilzeit

Falls Sie auch ein Studium an anderen deutschen Hochschule in Erwägung ziehen und sich dort nach den Bedingungen für ein berufsbegleitendes Studium erkundigen möchten, empfehle ich für die Recherche den Hochschulkompass: www.hochschulkompass.de

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Berufsbegleitendes Studium - JURA
Sehr geehrte Frau Schelling,

vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Unter dem aufgeführten Link unter der Rubrik "Ausnahmen" steht
"Ein Teilzeitstudium ist nicht möglich (siehe oben: Voraussetzung), wenn die Hochschulprüfungsordnung dies nicht vorsieht, d.h. momentan ist bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Jura) lediglich in den BA/MA-Studiengängen ein Teilzeitstudium vorgesehen."

Kann ich trotz des Hinweises trotzdem Jura als Teilzeitstudium wählen?

Vielen Dank,

Herzliche Grüße

Eva Unger
Re: Berufsbegleitendes Studium - JURA
Liebe Frau Unger,

Das können Sie - Jura ist dort ja gerade als eine der Ausnahmen genannt, bei der ein Teilzeitstudium möglich ist, obwohl es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Staatsexamen handelt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Berufsbegleitendes Studium - JURA
Sehr geehrte Frau Schelling,

anliegend die (vorerst ) letzte Frage.

Ich habe bereits die Zwischenprüfung und darüber hinausgehende zahlreiche Scheine erworben.



Soll ich die einfach miteinreichen und schauen was darus wird?

Problem könnte sein, dass diese vielleicht schon teilweise verjährt sind und die Prüfungen in Niedersachsen (Uni Osnabrück) absolviet wurden.


Vielen Dank!

Liebe Grüße
Eva Unger
Re: Berufsbegleitendes Studium - JURA
Vielen vielen Dank.

Das habe ich vollkommen falsch verstanden- bz. gar nicht verstanden.

Sie haben mir den Tag verschönert! Danke!!
Re: Berufsbegleitendes Studium - JURA
Liebe Frau Unger,

Das freut mich! :)

Zu Ihrer Frage: Erbrachte Studienleistungen verjähren nicht. Für den Fall, dass sich Studiengänge sehr verändern, kann es aber sein, dass Ihnen Leistungen aus einem früheren Studium nicht mehr anerkannt werden, weil in dem Studiengang, denn Sie neu aufnehmen, keine Leistungen mehr gefordert werden, die denen entsprechen, die Sie in Ihrem früheren Studium erbracht haben. Bei Jura gehe ich aber eher nicht davon aus, dass sich die geforderten Leistungen so schnell verändern. Natürlich kann es auch inhaltliche Unterschiede zwischen dem Studium in Osnabrück und in Hamburg geben, die dazu führen, dass bestimmte Leistungen hier nicht anerkannt werden können. Zur Bewerbung müssen Sie die Leistungen nicht einreichen. Sie können, sobald Sie immatrikuliert sind, einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Leistungen stellen und dann wird an der Fakultät für Rechtswissenschaft darüber entschieden, ob die Leistungen anerkannt werden können.

Ich muss Sie aber nun noch auf eine Schwierigkeit hinweisen: Wenn Sie bereits in einem Studiengang Staatsexamen Rechtswissenschaft studiert haben, dürfen Sie sich an der Uni Hamburg für den Studiengang nicht erneut als Studienanfängerin bewerben. Wenn Sie die Zwischenprüfung bereits abgelegt haben, ist das aber zunächst unproblematisch, da Sie sich ins Hauptstudium bewerben können (was Ihnen sogar den Prozess der Anerkennung Ihrer Leistungen aus dem Grundstudium erspart). Problematisch könnte aber sein, dass Sie bereits 10 Semester studiert haben, da eine Zulassung ins Hauptstudium an der Uni Hamburg regulär nur bis zum vorletzten Semester der Regelstudienzeit möglich ist, die an der Uni Hamburg für Jura 9 Semester beträgt. Wenn Sie aber aufgrund Ihrer Erkrankung ggf. Urlaubssemester genommen hatten oder nachweisen können, dass die Erkrankung oder andere ähnliche Umstände zu dem längeren Studium geführt haben, ist eine Bewerbung dennoch möglich. Dazu müssen Sie aber einen Sonderantrag stellen. Informationen dazu finden Sie zunächst in dem folgenden Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf (S.11). Sollten Sie dazu Rückfragen haben, melden Sie sich gern wieder. Fragen dazu, ob ein Antrag in Ihrer konkreten Situation bewilligt werden würde, kann ich hier im Forum allerdings natürlich nicht beantworten, da dazu Ihre Nachweise zum Antrag geprüft werden müssten.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Berufsbegleitendes Studium - JURA
Liebe Frau Schelling,

das habe ich gänzlich übersehen..ich bin dann ja Langzeitstudent :roll:

Danke für den Hinweis mit der Antragstellung.

Könnte sich als schwierig erweisen den Antrag überzeugend zu begründen, aber ich werde es versuchen.

Wie vertraulich werden die Begründungen behandelt?

Liebe Grüße

Eva Unger
Re: Berufsbegleitendes Studium - JURA
Liebe Frau Unger,

Nachweise und Begründungen zu Sonderanträgen werden mit absoluter Vertraulichkeit behandelt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Berufsbegleitendes Studium - JURA
Vielen herzlichen Dank, Frau Schelling, für ihre ausführliche und schnelle Hilfe!!

Ich werde jetzt alles versuchen, das Studium wiederaufzunehmen.

Liebe Grüße
Eva Unger
Antworten