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Lehramt an beruflichen Schulen Fachrichtung Ernährungs -und Haushaltswissenschaften

Verfasst: Do 26. Okt 2017, 10:49
von Angelika_Rau
Hallo liebes Studienberatungs - Team,

ich informiere mich derzeit darüber zum Wintersemester 2018 an der Uni Hamburg Lehramt an beruflichen Schulen im Fachbereich Ernährungs -und Haushaltswissenschaften zu studieren.

Über den Studiengangskoordinator konnte ich mir schon allgemeine Informationen zum Ablauf des Studiums einholen und über die ZPLA die Versicherung, dass meine Ausbildung zur Hotelfachfrau - da im dualen System mit IHK Abschluss - als Zulassungsvoraussetzung anerkannt wird.

Meine Frage nun wäre ob ich generell ein NC Problem haben könnte, oder mich problemlos in der entsprechenden Frist online bewerben kann und inwiefern Bewerbungen abgelehnt werden. Ich habe 2011 mein Abitur mit 2,2 abgeschlossen. Die Thematik ist, dass ich aktuell natürlich noch in meinem Fachbereich beruflich tätig bin und entsprechende Kündigungsfristen einzuhalten habe, aber nicht auf gut Glück kündigen kann und möchte, sollte meine Bewerbung an der Uni Hamburg abgelehnt werden.

Vielen Dank schon für die Informationen!

Herzliche Grüße,
Angelika Rau

Re: Lehramt an beruflichen Schulen Fachrichtung Ernährungs -und Haushaltswissenschaften

Verfasst: Fr 27. Okt 2017, 12:18
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Liebe Frau Rau,

die NC-Werte der letzten Zulassungsverfahren finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aemter.pdf.

Wenn Sie sich für ein Bachelorstudium Lehramt an Beruflichen Schulen bewerben möchten, müssen Sie in Erziehungswissenschaft, der Beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Haushaltswissenschaften und einem weiteren Unterrichtsfach zugelassen werden. In den Teilfächern Erziehungswissenschaft und der Beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Haushaltswissenschaften sah es in den letzten Zulassungsverfahren bezüglich ihrer Bewerbungschancen mit einer Note von 2,2 recht erfolgversprechend aus. Bedenken Sie aber auch, dass Sie in ein weiteres Unterrichtsfach zugelassen werden müssen. Für das weitere Unterrichtsfach Englisch zum Beispiel wären Ihre Zulassungschancen eher geringer gewesen. Zudem bilden die NC-Werte nur eine Tendenz für zukünftige Zulassungsverfahren ab, da die Werte stets auch von den vom Fachbereich angebotenen Studienplätzen und der Anzahl der Bewerbungen abhängen.

Zudem haben Sie noch eine weitere Chance über eine Zulassung in der Wartezeitquote. Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben sein. Das Studium an einer privaten deutschen oder (siehe Hinweis unten) einer ausländischen Hochschule wird als Wartezeit gewertet. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Universität Hamburg 10 Semester. Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben.

Wenn Sie also bisher nicht an einer staatlichen deutschen Hochschule immatrikuliert waren (siehe Hinweis unten) und Ihr Abitur im Jahr 2011 erworben haben, verfügen Sie über die maximalen 10 Wartesemester. Wie Sie der oben verlinkten Tabelle entnehmen können, lagen die Wartezeiten in den letzten Zulassungsverfahren bei 10 Wartesemestern. Somit hätten Sie erfahrungsgemäß eine zusätzliche Chance einen Studienplatz über ein mögliches Losverfahren über die Wartezeitquote zu erhalten.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch

Re: Lehramt an beruflichen Schulen Fachrichtung Ernährungs -und Haushaltswissenschaften

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 13:46
von Campus-Center - Thomas Walter
Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung

Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
  • einer deutschen staatlichen Hochschule,
  • einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule
eingeschrieben sein. Diese Semester werden nicht als Wartesemester gewertet.