Guten Tag,
ich plane nach meinem Bachelor (Sonderpädagogik) ein Zweitstudium in Psychologie zu beginnen, also
mich mit der Bachlernote wieder an der Uni Hamburg zu bewerben.
Meine Idee ist einen Bachelor zu schreiben, der in Psychologie später auch anerkannt ist, sodass ich diesen nicht nochmal schreiben muss. Ist das möglich und wenn ja, wo finde ich die Bedingungen für den Psychologie-Bachelor?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Ann-Kristin,
es gibt keine universitätsübergreifende Regelung, die es verbietet eine Bachelorarbeit im Studiengang Sonderpädagogik auch für den Bachelorstudiengang Psychologie anerkennen zu lassen, sofern die Abschlussarbeit fachlich einschlägig ist.
Allerdings ist die entscheidende Frage, ob der Fachbereich Psychologie Ihre Bachelorarbeit in Sonderpädagogik anerkennen würde. Dazu müssen Sie sich direkt an den Fachbereich Psychologie wenden. Erfahrungsgemäß erfolgt eine Anerkennung einer anderen Bachelorarbeit im Bachelorstudiengang Psychologie eher nicht. Sie sollten das aber vom Prüfungsbüro des Fachbereichs Psychologie sicherheitshalber überprüfen lassen und sich ggfs. eng abstimmen.
Den Kontakt zum Prüfungsbüro Psychologie finden Sie unter: https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/ ... eiten.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
es gibt keine universitätsübergreifende Regelung, die es verbietet eine Bachelorarbeit im Studiengang Sonderpädagogik auch für den Bachelorstudiengang Psychologie anerkennen zu lassen, sofern die Abschlussarbeit fachlich einschlägig ist.
Allerdings ist die entscheidende Frage, ob der Fachbereich Psychologie Ihre Bachelorarbeit in Sonderpädagogik anerkennen würde. Dazu müssen Sie sich direkt an den Fachbereich Psychologie wenden. Erfahrungsgemäß erfolgt eine Anerkennung einer anderen Bachelorarbeit im Bachelorstudiengang Psychologie eher nicht. Sie sollten das aber vom Prüfungsbüro des Fachbereichs Psychologie sicherheitshalber überprüfen lassen und sich ggfs. eng abstimmen.
Den Kontakt zum Prüfungsbüro Psychologie finden Sie unter: https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/ ... eiten.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Guten Tag,
leider habe ich gelesen, dass es kein vorläufiges Bachelorzeugnis gibt, mit dem ich mich fristgerecht zum 15.Juli 2018 bewerben kann. Meine Bachelorarbeit wäre bis dahin fertig und korrigiert, da ich im März bereits damit beginnen möchte. Das 6. Semester läuft bis zum 16. Juli offiziell, wenngleich ich dort keine richtigen Veranstaltungen mehr habe bzw. Prüfungen. Welche Möglichkeiten gäbe es das fertige Bachelorzeugnis rechtzeitig zum 15. Juli in den Händen zu halten oder ist es hoffnunglos?
Liebe Grüße,
Ann-Kristin
leider habe ich gelesen, dass es kein vorläufiges Bachelorzeugnis gibt, mit dem ich mich fristgerecht zum 15.Juli 2018 bewerben kann. Meine Bachelorarbeit wäre bis dahin fertig und korrigiert, da ich im März bereits damit beginnen möchte. Das 6. Semester läuft bis zum 16. Juli offiziell, wenngleich ich dort keine richtigen Veranstaltungen mehr habe bzw. Prüfungen. Welche Möglichkeiten gäbe es das fertige Bachelorzeugnis rechtzeitig zum 15. Juli in den Händen zu halten oder ist es hoffnunglos?
Liebe Grüße,
Ann-Kristin
Liebe Ann-Kristin,
Wenn Sie sich für einen zweiten Bachelorstudiengang bewerben möchten, ist eine Bewerbung mit einem vorläufigen Zeugnis ausgeschlossen, da ein Bachelorabschluss nur dann als Hochschulzugangsberechtigung gilt, wenn er vollständig abgeschlossen ist, Sie also das endgültige Zeugnis in der Hand halten. Wenn Sie also vom Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen die Auskunft erhalten haben, dass Sie bei der Zeitplanung für Ihr Abschussmodul und weitere Module, die Sie noch abschließen müssen, das Zeugnis nicht rechtzeitig für eine Bewerbung bekommen können, dann ist eine Bewerbung mit der Abschlussnote Ihres Bachelors für das kommende Wintersemester leider ausgeschlossen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie sich für einen zweiten Bachelorstudiengang bewerben möchten, ist eine Bewerbung mit einem vorläufigen Zeugnis ausgeschlossen, da ein Bachelorabschluss nur dann als Hochschulzugangsberechtigung gilt, wenn er vollständig abgeschlossen ist, Sie also das endgültige Zeugnis in der Hand halten. Wenn Sie also vom Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen die Auskunft erhalten haben, dass Sie bei der Zeitplanung für Ihr Abschussmodul und weitere Module, die Sie noch abschließen müssen, das Zeugnis nicht rechtzeitig für eine Bewerbung bekommen können, dann ist eine Bewerbung mit der Abschlussnote Ihres Bachelors für das kommende Wintersemester leider ausgeschlossen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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